Freiberufler oder Gewerbebetrieb: warum ist das so wichtig?

Freiberufler oder Gewerbebetrieb: warum ist das so wichtig?

Für viele Existenzgründer stellt sich früher oder später die Frage: Freiberufler oder Gewerbebetrieb? Je nach Voraussetzungen kann es sich lohnen, als Freiberufler tätig zu werden – sofern das laut Freiberuflerkatalog (selbstständige, freie Berufe und ähnliche Berufe) möglich ist.

Gewerbetreibende haben andere Pflichten als Freiberufler. Welche das genau sind, lesen Sie im Folgenden:

Gewerbebetrieb und die Konsequenzen daraus

Gewerbebetrieb und Gewerbesteuer

Der Gewerbetreibende wird vom Steuerrecht benachteiligt: Er muss neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer zahlen. Zwar wird ein Teil der Gewerbesteuer wieder auf die Einkommensteuer angerechnet. Dennoch werden viele Gewerbetreibenden bei gleichem Gewinn gegenüber dem Freiberufler steuerlich stärker belastet.

Gewerbebetrieb und Bilanzerstellung

Gewerbebetrieb und Steuern
Betreiber eines Gewerbetriebs müssen neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer zahlen. Eine Bilanz sowie eine Mitgliedschaft in einer Kammer gehören ebenfalls dazu.

Zudem muss der Gewerbetreibende ab einem Gewinn von 50.000 € oder einem Umsatz von 500.000 € eine Bilanz erstellen. Dies ist buchhalterisch anspruchsvoller als eine Einnahmen-Überschussrechnung, mit der der Freiberufler seinen Gewinn ermittelt.

Die Bilanzierungspflicht führt dementsprechend zu höheren Steuerberaterkosten. Zudem muss eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden, für die ebenfalls Beratungsgebühren anfallen.

Gewerbebetrieb und Kammermitglied

Weiterhin ist der Gewerbetreibende Zwangsmitglied in einer Kammer: entweder der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Es gibt auch bei verschiedenen freien Berufen Berufskammern, aber längst nicht alle sind zwangsverkammert. Die Kammern erheben teilweise gewinnabhängige Beiträge, die ebenfalls zu einer Mehrbelastung führen.

Krankenversicherung Gewerbetreibende und Freiberufler

Hier gibt es keinen Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Beide Gruppen sind krankenversicherungspflichtig auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs. Beide können sich entscheiden, sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern zu lassen.

Beratungshinweis Jasper Steuerberater Köln

Sie sehen, es gibt einiges zu beachten. Da es sich also lohnen kann, als Freiberufler zu arbeiten, sprechen Sie mit uns! Wir checken mit Ihnen zusammen Ihren Status. Sollte das Finanzamt Sie bereits als Gewerbetreibenden einstufen und Sie sind der Meinung, das sei nicht richtig (weil z. B. Kollegen von Ihnen als Freiberufler geführt werden), dann prüfen wir natürlich Ihre Chancen auf Freiberuflichkeit.
Gewerbebetrieb

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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.