Freiberufliche Pädagogen umsatzsteuerfrei

Freiberufliche Pädagogen umsatzsteuerfrei

Befreiung von der Umsatzsteuer von freiberuflichen Pädagogen

Freiberufliche Pädagogen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreien lassen. Wir erklären Ihnen, wen das genau betrifft, wie das geht, was passiert, wenn die Voraussetzungen gegeben sind und auch welche Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden müssen, um sich dafür oder dagegen zu entscheiden.

freiberufliche Pädagogen und Umsatzsteuerbefreiung
Ob man sich als freiberuflicher Pädagoge von der Umsatzsteuer befreien lassen möchte, erfolgt am besten durch Abwägung der Vor- und Nachteile. Überwiegt der Vorteil, empfiehlt es sich einen Umsatzsteuerbefreiungsantrag zu stellen.

Wen betrifft eigentlich die Umsatzsteuerbefreiung?

Die Umsatzsteuerbefreiung von freiberuflichen Pädagogen betrifft zum Beispiel freiberufliche Nachhilfelehrer, Sprachlehrer, Tanzpädagogen, Tanzlehrer, Musiklehrer, Musikschulen, Malschulen, sowie Gesangslehrer und teilweise auch Fahrlehrer.

Wie können sich freiberufliche Pädagogen von der Umsatzsteuer befreien lassen?

Derzeit muss bei der zuständigen Bezirksregierung ein Befreiungsantrag gestellt werden. Dazu sind einige Angaben erforderlich: neben persönlichen Angaben zur Qualifikation des freiberuflichen Pädagogen auch Angaben über Inhalte der Lehrverträge, Bezeichnung der Bildungsmaßnahme und des Bildungsangebots.

Was passiert bei Vorliegen der Voraussetzungen?

Bei Vorliegen der Voraussetzungen stellt die Bezirksregierung eine Befreiungsbescheinigung von der Umsatzsteuer aus, die dann im weiteren Verlauf dem jeweils zuständigen Finanzamt vorgelegt wird.

Beratungshinweis von Steuerberater Jasper Köln

Beachten Sie die Vor- und Nachteile der Umsatzsteuerbefreiung freiberuflicher Pädagogen und wägen Sie gut zwischen den beiden ab, um entscheiden zu können, ob Sie einen Befreiungsantrag als freiberuflicher Pädagoge stellen möchten – oder auch nicht.

Vorteil der Umsatzsteuerbefreiung

Der Vorteil der Umsatzsteuerbefreiung von freiberuflichen Pädagogen liegt darin, dass diese dadurch einen niedrigeren Preis für ihre Leistungen kalkulieren können, weil keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist.

Nachteil der Umsatzsteuerbefreiung

Der Nachteil der Umsatzsteuerbefreiung von freiberuflichen Pädagogen betrifft die Vorsteuern. Diese Vorsteuern – das heißt Umsatzsteuern, die in den Kosten von freiberuflichen Pädagogen enthalten sind – werden vom Finanzamt nicht erstattet.
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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.