Podologe und Umsatzsteuer

Podologe und Umsatzsteuer

Sind Podologe von der Umsatzsteuer befreit?

Podologe Umsatzsteuer
Wenn Podologen von der Umsatzsteuer befreit sind, dürfen sie diese folglich auch nicht in ihren Rechnungen ausweisen.

Wenn jemand die staatliche Prüfung zum Podologen abgelegt hat und anschließend als solcher tätig wird, ist nach § 4 Nr. 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit.

Und das bedeutet konkret, dass er nicht dazu berechtigt ist, in seinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen.

Die Umsatzsteuerbefreiung hat Auswirkungen auf die Vorsteuer.

Für alle Interessierten: Podologen führen nichtärztliche Behandlungen am Fuß durch, die zum Beispiel dermatologischer, chirurgischer oder orthopädischer bzw. präventiver oder kurativ therapeutischer Natur sein können. Aufgrund des Podologengesetzes ist der Beruf als ein medizinischer Fachberuf bzw. als ein nichtärztlicher Heilberuf definiert (Gesundheitsfachberuf).

Wird die Vorsteuer erstattet?

Die Vorsteuer (das heißt die Umsatzsteuer, die in den Kosten enthalten ist) wird auf Grund der Umsatzsteuerbefreiung nicht vom Finanzamt erstattet.

Wenn Sie mehr über das System der Umsatzsteuer bzw. über die Vorsteuer wissen möchten, dann können Sie sich in unserem Artikel über die Umsatzsteuer informieren.

Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur Anerkennung der Umsatzsteuerbefreiung

In einem besonderen Fall wollte das Finanzamt die Umsatzsteuerbefreiung nicht anerkennen. Ein in der Podologie Tätiger hatte zwar bereits die staatliche Prüfung abgelegt, aber hatte die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Podologe“ noch nicht beantragt. Da das Podologengesetz die Berufsausübung aber nicht an diese Erlaubnis bindet, sah das Finanzgericht Rheinland-Pfalz letzten Endes keinen Grund, die Steuerbefreiung wegen der mangelnden Erlaubnis zu verweigern.

Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz v. 28.06.2012, Az 6 K 1911/1.

Wichtig:

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt nur dann, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Dies gilt ab 1.1.2012 auch für Anschlussbehandlungen.
Sind Podologen von der Umsatzsteuer befreit?

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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.