Einkommensteuervorauszahlungen – Achtung: Nachträgliche Vorauszahlung!

Einkommensteuervorauszahlungen – Achtung: Nachträgliche Vorauszahlung!
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Einkommensteuervorauszahlungen: So funktioniert es +++ Betrifft vor allem: Freiberufler und Gewerbetreibende +++ Achtung: Hüten Sie sich vor nachträglichen Einkommensteuervorauszahlungen!

Nach Abgabe der Steuererklärung winkt irgendwann der Einkommensteuerbescheid. Je nachdem, ob man nachzahlen muss oder gar etwas zurück bekommt, mit oder ohne Lächeln auf den Lippen.

Doch aufgepasst: es können finanzielle Fallstricke drohen. Besonders Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Zumindest, wenn Sie nicht darauf vorbereitet sind.

Damit Sie nicht böse überrascht werden, erfahren Sie hier, was es mit Einkommensteuervorauszahlungen auf sich hat und warum Sie auch nachträgliche Vorauszahlungen bei der Planung ihrer Steuerzahlungen berücksichtigen sollten.

→ Übrigens, Sie finden am Ende unseres Artikels eine weniger umfangreiche Zusammenfassung, falls Sie derzeit noch nicht tiefer in die Thematik einsteigen wollen (in diesem Fall verpassen Sie aber auch unser tolles Rechenbeispiel). 😉

Einkommensteuervorauszahlungen – So funktioniert die Festsetzung

Einkommensteuervorauszahlungen
Einkommensteuervorauszahlungen werden auf Grundlage von Schätzungen berechnet, die sich nach dem letzten Einkommensteuerbescheid richten.

Kennen Sie das? Sie haben Ihre Steuererklärung abgegeben (oder den Steuerberater Ihres Vertrauens damit beauftragt). Nun geht die Zeit durchs Land (manchmal mehr, manchmal weniger, je nachdem, wie viele Steuererklärungen die Finanzämter noch zu bearbeiten haben).

Und schließlich ist er da, der Bescheid. Sie bekommen entweder eine Erstattung oder müssen einen bestimmten Betrag an das Finanzamt leisten….

Doch die Einkommensteuer wird nicht in allen Fällen als Einmalbetrag für das entsprechende Steuerjahr zum Ende des Veranlagungszeitraumes festgesetzt.

Sie kann auch mit Hilfe von sogenannten Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden (Stichwort: Vorauszahlungsbescheid), also als eine Art Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Steuerschuld – bereits im laufenden Jahr. Dabei richtet sich die Einkommensteuer nach dem Bescheid des letzten Veranlagungszeitraumes und nach der Höhe der Steuerabzugsbeträge (wie Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen), die abgezogen werden.

Dadurch wird seitens der Finanzbehörde sichergestellt, dass eine ggf. hohe Jahres-Nachzahlung für Sie als Steuerpflichtigen vermieden wird. Und schon im Vorfeld – wie praktisch – regelmäßig Geld in die Staatskasse fließt.

Das betrifft im Normalfall allerdings eher Freiberufler und Gewerbetreibende. Arbeitnehmer in der Regel nicht. Denn sie führen monatlich bereits Lohnsteuer ab.

Wann werden Einkommensteuervorauszahlungen fällig?

Vorauszahlungen müssen nur dann geleistet werden, wenn das Finanzamt Ihnen einen „Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid“ zukommen lässt. Die Zahlungen sind regelmäßig zu fixen Zeitpunkten im Jahr zu leisten, nämlich vierteljährlich jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember des betreffenden Jahres.

Einkommensteuervorauszahlungen werden übrigens nur dann festgesetzt, wenn diese sich über mindestens 400 € im Kalenderjahr bzw. mindestens 100 € für einen Vorauszahlungszeitpunkt belaufen.

Unter Vorbehalt der Nachprüfung

Außerdem steht der Vorauszahlungsbescheid stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und kann jederzeit abgeändert werden. Zum Beispiel durch Beantragung einer Herabsetzung, wenn glaubhaft dargestellt werden kann, dass sich die Einkommensverhältnisse im aktuellen Jahr verschlechtert haben. Es  kann aber auch eine Heraufsetzung beantragt werden. Die ist sinnvoll bei steigenden Gewinnen, um eine höhere Nachzahlung zu vermeiden.

Und wonach richtet sich die Höhe der Vorauszahlungen?

Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich im Normalfall nach der Schätzung, die auf den letzten Veranlagungsergebnissen basiert (also auf Grundlage dessen, was beim letzten Einkommensteuerbescheid als Ergebnis rumgekommen ist).

Deswegen ist es so wichtig, sich nach Möglichkeit immer ein finanzielles Polster aufzubauen, um solche – manchmal überraschende – Vorauszahlungen leisten zu können. Denn der Fiskus schläft bekanntlich nicht!

Einkommensteuervorauszahlungen - Nachträgliche Vorauszahlung(Fortsetzung folgt nach dem Update)

Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.