Meldegrenze bei Bargeld auf Auslandsreisen

Meldegrenze bei Bargeld auf Auslandsreisen

Meldegrenze für Bargeld und Vermögensgegenständen

Meldegrenze Bargeld Auslandreisen
Meldegrenze für Bargeld und Vermögensgegenstände auf Auslandsreisen: Die Grenze ist auf 10.000 € festgelegt worden.

Seit Mitte 2007 gilt bei Reisen ins Ausland eine Meldegrenze für das Mitführen von Bargeld und Vermögensgegenständen. Die Grenze ist auf 10.000 € festgelegt worden. Natürlich dürfen Sie auch mehr Bargeld mitführen – aber dann müssen Sie den Gesamtbetrag an der Grenze ohne Nachfrage der Grenzbeamten anmelden.

Was müssen Sie beachten wenn Sie in Länder außerhalb der EU reisen?

Für die Meldepflichten gilt folgendes:

Bei Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union (also z.B. die Schweiz) müssen Sie unaufgefordert ein Anmeldeformular ausfüllen. Reisen Sie innerhalb der Europäischen Union, brauchen Sie die Angaben nur auf Nachfrage zu machen. Zumindest dann, wenn Sie nicht mehr als 10.000 € mitführen. Werden Sie zu diesem Thema gefragt, müssen Sie auch geringere Beträge angeben (Achtung: auch die harmlose Frage „Haben Sie etwas anzumelden?“ gilt bereits als Nachfrage!).

Sollten Sie nichts anmelden, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, können die Zollbehörden in engen Grenzen Daten erheben. Besteht allerdings ein Anfangsverdacht zur Geldwäsche, hat der Zoll wesentlich mehr Befugnisse.

Anonymisierte Erhebung von IP-Adressen, siehe Datenschutzseite:
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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.