Wird es bald anonyme Einpersonengesellschaften (SUP) in der EU geben?

Wird es bald anonyme Einpersonengesellschaften (SUP) in der EU geben?

SUP EUSUP – Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Pläne der EU sehen anonyme Einpersonengesellschaften SUP vor.
  • Sollte diese neue Rechtsform Realität werden, soll für die Gründung kein Notar notwendig sein.

Stellen Sie sich vor: Mit einem Euro Eigenkapital in der Tasche und ganz ohne Notar eine Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Online innerhalb von wenigen Tagen. Das klingt zu schön um wahr zu sein?

Doch genau das könnte zukünftig Realität sein. Aber freuen Sie sich nicht zu früh. Denn die europäischen Mühlen mahlen meist langsam (unseres Wissens nach ist Mitte September eine erste Lesung im Europäischen Parlaments geplant). Mit ungewissem Ausgang.

Doch zumindest sehen die Pläne der EU solche anonyme Einpersonengesellschaften vor. Diese nennen sich SUP, was für das lateinische „Societas Unius Personaes“ steht (und in diesem Fall nicht für die immer beliebter werdende Freizeitsportart „Stand up Paddling“ bzw. Stehpaddeln).

Mit den SUP sollen verschiedene Ziele erfüllt werden: die Unternehmensgründung im Ausland soll erleichtert werden. Außerdem sollen Niederlassungsbeschränkungen abgebaut werden. Und nebenbei soll so für Wachstum (besonders der kleinen und mittleren Unternehmen , d. h. KMU), Innovation und Beschäftigung gesorgt werden.

Doch es hagelt auch Kritik

Und zwar gewaltig. Etwa von der Bundesnotarkammer oder Teilen der Bundesregierung (und neben Deutschland von anderen europäischen Ländern).

Der Grund: die niedrigen Standards dieser Einpersonengesellschaften.

So gibt es die Befürchtungen – wenn keine entsprechenden Regelungen getroffen würden –, dass zum Beispiel diese Rechtsform auch Betrügern nützen könnten. Zum Beispiel durch Gründung der SUP in Ländern, wo eher unzureichende Identitätskontrollen durchgeführt werden (Stichwort: Briefkastenfirmen bzw. „Panama Papers“). Oder Haftungsprobleme auftreten könnten, wenn keine ausreichende Haftungsmasse vorhanden ist (durch das geringe Mindestkapital von einem Euro und ggf. keinen gesetzlich verpflichtenden Rücklagen).

Zukunftsmusik SUP?

Es bleibt abzuwarten, ob die Rechtsform SUP Einzug in das Gesellschaftsrecht erhalten wird. Oder am Widerstand scheitern wird (so wie z. B. die „Europa-GmbH“ SPE in der Vergangenheit).

Und falls es sie geben wird, an welche Bedingungen eine SUP geknüpft sein wird. Zum Beispiel ob der Name der Gesellschaft einen Hinweis auf den Eintragungsstaat enthalten muss oder ob die Mitgliedsstaaten die SUP zu gesetzlichen Rücklagen verpflichten dürfen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Quelle: EUR-LEX
SUP EU

 

Anonymisierte Erhebung von IP-Adressen, siehe Datenschutzseite:
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Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.