Die Vorausgefüllte Steuererklärung kommt!

Die Vorausgefüllte Steuererklärung kommt!
Vorausgefüllte steuererklärung

Zeitersparnis, Überblick – die Vorausgefüllte Steuererklärung machts möglich

Ab dem neuem Jahr ist es nun auch 2014 in Deutschland soweit: Die ‚Vorausgefüllte Steuererklärung‚ hält Einzug in das Finanzwesen. Und das bedeutet für Sie als steuerpflichtigen Bürger, dass Ihnen die Vorausgefüllte Steuererklärung zur Einsichtnahme in elektronischer Form zur Verfügung steht ‒ doch nicht nur das, Sie können die Daten, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind, für Ihre Steuererklärung nutzen (dazu sind Sie aber nicht verpflichtet).

Vorausgefüllte steuererklärung
Vorausgefüllte Steuererklärung

Ein wichtiger Hinweis vorweg: Bei der Vorausgefüllten Steuererklärung handelt es sich lediglich um eine Art Ausfüllhilfe für die Steuererklärung. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Daten ist nicht gegeben. Und das bedeutet konkret für Sie, dass die Vorausgefüllte Steuererklärung Ihnen die Arbeit zwar erleichtert, die Steuererklärung aber trotzdem sehr sorgfältig geprüft bzw. erstellt werden muss. Denn letztlich sind Sie (bzw. Ihr Steuerberater) für die Richtigkeit der Daten verantwortlich.

Doch wie funktioniert die Vorausgefüllte Steuererklärung und welche Vorteile hat diese für Sie?

Welche Daten können Sie bei der Vorausgefüllten Steuererklärung abrufen?

Ab 2014 sollen folgende Daten zur Verfügung stehen:

  1. Allgemeine Daten, wie Name, Bankverbindung und Co.
  2. Lohnsteuerdaten (vom Arbeitgeber übermittelt)
  3. Krankenversicherungsbeiträge bzw. Pflegeversicherungsbeiträge
  4. Rentenleistungsbescheinigungen
  5. Sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup)
  6. Später weitere Daten, wie beispielsweise Spendenbescheinigungen oder Kapitalertragssteuer-Bescheinigungen.

Übrigens, die Daten werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung stehen.

Welche Vorteile haben Sie durch die Vorausgefüllte Steuererklärung?

Zeitersparnis

Die Daten müssen nicht mehr von Ihnen eingegeben werden. Lediglich Korrekturen oder Ergänzungen (wie z. B. Werbungskosten, Handwerkerleistungen, oder Sonderausgaben) sind gegebenfalls notwendig. Diese Ergänzungen können natürlich auch von der von Ihnen bevollmächtigten Person – z. B. von Ihrem Steuerberater – getätigt werden.

Zum Beispiel können Sie die Vorausgefüllte Steuererklärung auch dazu nutzen, um die Einkommensteuererklärung auf Richtigkeit zu überprüfen. Zu der Überprüfung der Einkommensteuererklärung sind Sie verpflichtet, wie schon erwähnt. Das geht jetzt allerdings schneller.

Weniger Klärungsbedarf

Dadurch, dass die Daten vom Finanzamt im Vorfeld auf Plausibilität geprüft worden sind, ist die Chance hoch, dass sich weniger Rückfragen seitens des Finanzamts ergeben. Schon wieder Zeit gespart! Praktisch, oder?

Verringerte Fehlerquellen

Fehlerhafte Eintragen werden verringert, weil die Daten in die entsprechenden Felder in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.

Unverbindliche Steuerberechnung

Durch eine unverbindliche Steuerberechnung wissen Sie schon vorher, mit welcher Erstattung bzw. Nachzahlung Sie rechnen können. So können Sie eventuelle Steuerrücklagen besser planen. Aber bitte beachten Sie unbedingt, dass es sich um eine unverbindliche Leistung/Steuerberechnung handelt! Abweichungen sind also zu erwarten.

Was ist, wenn die Daten fehlerhaft oder unvollständig sind?

Wenn Daten unzutreffend oder nicht vollständig sind, müssen die Belege korrigiert werden ‒ entweder von Ihnen (oder von uns als Steuerberatung). Übrigens, das Finanzamt kann nicht feststellen, ob und in welchem Umfang die Daten für die Steuererklärung benutzt werden bzw. abweichende Daten eingegeben worden sind. Noch kann das Finanzamt die übermittelten Daten nicht korrigieren. Wenn die eingetragenen Daten falsch sind, wenden Sie sich am besten an denjenigen, der für die Datenübermittlung zuständig ist (z. B. an Ihren Arbeitgeber, wenn Lohnsteuerdaten falsch sein sollten).

Welche Voraussetzungen sind zur Nutzung der Vorausgefüllten Steuererklärung notwendig?

Sie müssen den Datenabruf im ElsterOnline-Portal mit Hilfe Ihrer Identifikationsnummer freischalten bzw. authentifizieren lassen. Nach erfolgreicher Registrierung bzw. Anmeldung stehen Ihnen die Daten ab voraussichtlich dem nächsten Tag jederzeit zur Verfügung (bis zu vier Jahre).

Bitte beachten Sie, dass die Daten aufgrund von gesetzlichen Vorlauffristen voraussichtlich erst immer Ender Februar bzw. Anfang März des Folgejahres nutzbar sein werden.

Können Sie auf andere Daten zugreifen bzw. jemanden dazu autorisieren, auf Ihre Daten zuzugreifen?

Das ist möglich. Dazu muss die betreffende Person (z. B. Steuerberater Jasper) authorisiert werden. Auf welchem Weg das geschieht, ist abhängig davon, ob Sie einen ElsterOnline-Zugang besitzen oder nicht.

Wenn ja, dann müssen Sie den Antrag auf Freischaltung in Ihrem Posteingang lediglich bestätigen (bzw. ablehnen).

Wenn nein, bekommen Sie einen Brief von der Finanzverwaltung mit einem Freischaltcode, der dann an den Bevollmächtigten weitergereicht werden kann. Sollten Sie mit der Bevollmächtigung nicht einverstanden sein, dann können Sie die Finanzverwaltung darüber informieren. Der Freischaltcode verfällt nach 90 Tagen.

Welche Vorteile hat die Bevollmächtigung Ihres Steuerberaters zur Dateneinsicht?

Wenn Sie uns, als Steuerberatung eine Vollmacht ausstellen, können wir ebenfalls Ihre Daten direkt bei der Finanzverwaltung abrufen. Das hat zum Vorteil, dass insgesamt weniger Aufwand notwendig ist, um Daten zu übermitteln. Dadurch reduzieren sich auch mögliche Fehlerquellen beim Datenabgleich. Außerdem ist es bereits vor der Übermittlung der Steuererklärung möglich, dass schon im Vorfeld, d. h. bevor die Steuererklärung übermittelt wird, ein Abgleich zwischen Ihren Angaben und denen der Finanzverwaltung stattfindet.

Wie ruft Ihr Steuerberater die Daten ab?

Entweder über die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammer oder direkt über das ElsterOnline-Portal.

Der Steuerberater muss die Vollmacht in die elektronische Vollmachtsdatenbank einpflegen. Der Mandant wird hierüber schriftlich informiert und hat dann 14 Tage Zeit, dem Abruf zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Steuerberater die Daten abrufen.

Beratungshinweis Jasper Steuerberater Köln

Die Vorausgefüllte Steuererklärung eignet sich für Sie, um festzustellen, welche Daten das Finanzamt vorliegen hat. Falsche Angaben können schneller und ohne größeren Aufwand korrigiert werden.

Es ist sinnvoll, die Vorausgefüllte Steuererklärung von einer fachkundigen Person überprüfen zu lassen. Denn Sie müssen sich letztlich für die Richtigkeit der Daten verantworten! Außerdem lassen sich so – unter Zugrundenahme aller relevanten Daten (also auch den Daten, die dem Finanzamt noch nicht bekannt sind) – Steuern besser berechnen. Sie können dann besser einschätzen, was steuerlich auf Sie zukommt und in Ihrer Planung berücksichtigen.

Übrigens, wir werden gerne für Sie tätig. Sprechen Sie uns an.
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Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.