Umsatzsteuer und heilpädagogisches Reiten

Umsatzsteuer und heilpädagogisches Reiten
heilpädagogisches Reiten

Ist heilpädagogisches Reiten von der Umsatzsteuer befreit?

Hippotherapie heilpädagogisches Reiten
Ob heilpädagogisches Reiten von der Umsatzsteuer befreit ist, hängt von der Ausbildung des Therapeuten ab.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat darüber entschieden, ob heilpädagogisches Reiten (Hippotherapie) von der Umsatzsteuer befreit ist. Die Antwort ist: das hängt davon ab, welche Ausbildung der Therapeut hat. Wird die Therapie von einer Dipl.-Sozialarbeiterin durchgeführt, so hat der BFH eine Umsatzsteuerbefreiung verweigert. Die Begründung: Der Sozialarbeiterin fehle die heilberufliche Ausbildung.

Wird die Hippotherapie hingegen von einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten durchgeführt, so ist ihre Leistung von der Umsatzsteuer befreit. Der Beruf des Physiotherapeuten ist ausdrücklich im Katalog der umsatzsteuerbefreiten Heilberufe erwähnt.

Die Mitberücksichtigung der Berufsqualifikation neben der Art der Tätigkeit verstößt nicht gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität.  (EuGH-Urteil v. 27. 4.l 2006 C-443/04, Solleveld, Slg. 2006, I-3617).

Quellen: § 4 Nr. 14 UStG; Bundesfinanzhof v. 16.4.2008, XI R 56/06; v. 26.1.2012, V R 52/10.

Die Hippotherapie wird besonders von Menschen mit Muskelerkrankungen oder bei Entwicklungsstörungen in Anspruch genommen. Die Bewegung des Pferdes überträgt sich dabei auf die Patienten. Dies hat Auswirkungen auf die Muskelspannung und die Körper-Koordintaion und kann somit zu einer verbesserten Beweglichkeit bzw. einem besseren Körpergefühl führen.

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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.