Moderator als Freiberufler oder Gewerbetreibender

Moderator als Freiberufler oder Gewerbetreibender

Ist ein Moderator gewerblich oder freiberuflich tätig?

Zu dieser Frage liegt ein Urteil des Finanzgerichts Berlin vor. Hier ging es um einen freiberuflichen Moderator. Konkret:

Ein als Vermittler zwischen Referenten und teilnehmenden Ärzten und zur Unterstützung der Referentenvorträge im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen eines Pharmaunternehmens in einem bestimmten Fachbereich eingesetzter Moderator ist nicht gewerblich, sondern unterrichtend – das heißt freiberuflich – tätig. Er zahlt daher also keine Gewerbesteuer. Außerdem muss er auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben.

Wie ist der Begriff „unterrichtend“ auszulegen und was umfasst er?

Der Begriff “unterrichtend” ist weit auszulegen. Er umfasst jede Art persönlicher Lehrtätigkeit, die sich auf das Vermitteln von bestimmten Fähigkeiten und Kenntnissen richtet.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlins wird daher nicht nur diejenige Person unterrichtend tätig, die zu einem bestimmten Thema einen Vortrag hält. Sondern auch diejenige Person, die den Referenten in der Weise unterstützt, dass er somit einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung des Lehrstoffes beziehungsweise auch zum besseren Verständnis dieses Lehrstoffs leistet.

Wie verhielt es sich mit dem Moderator im Urteil?

Der Moderator vermittelte im zu entscheidenden Fall sein durch Kontakt mit prominenten Fachärzten erworbene Fachwissen. Er konnte die medizinischen Sachverhalte durch eine geeignete Visualisierung vermitteln, außerdem die Diskussion zusammenfassen und ordnen und des Weiteren aufgeworfene Fragen selbst beantworten. Außerdem hat er ebenfalls Kurzreferate gehalten.

Quelle: FG Berlin, Urteil vom 29.06.1976, EFG 1977, S. 316.

Beratungshinweis von Steuerberater Jasper Köln

Moderrator freiberuflich oder gewerblich?
Moderator freiberuflich oder gewerblich tätig?

Moderatoren werden heutzutage in vielfältiger Weise eingesetzt. So in etwa z. B. bei Produktpräsentationen, Betriebsveranstaltungen, Reisegruppen, auf Messen und vieles mehr.

Die Finanzverwaltung ist sehr zurückhaltend in der Beurteilung, ob ein Moderator freiberuflich tätig ist oder nicht. Sehr schnell werden die Moderatoren als gewerblich Tätige angesehen. Deshalb prüfen Sie die Frage, ob Sie als Moderator als Freiberufler oder Gewerbetreibender einzuordnen sind. Gern beraten wir Sie. Sprechen Sie uns an.

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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.