Vollmachtsdatenbank – Lexikon der Steuerbegriffe

Vollmachtsdatenbank – Lexikon der Steuerbegriffe
<em>Vollmachtsdatenbank</em> - Antragsformular
Vollmachtsdatenbank – Lexikon der Steuerbegriffe +++ Unser Lexikon dient dazu, Steuerbegriffe, die auch in unseren Steuerblog-Artikeln vorkommen, verständlich zu erklären +++ Lesen Sie mehr zum Thema Vollmachtsdatenbank!

Steuerberater Köln Vollmachtsdatenbank – Lexikon

– Elektronische Kommunikation zwischen Steuerberater und Finanzverwaltung –

Die Vollmachtsdatenbank hängt direkt mit der ‚Vorausgefüllten Steuererklärung‘ zusammen.

Zur Erläuterung: Die Vorausgefüllte Steuererklärung dient Ihnen als Steuerpflichtigen (oder den jeweiligen Bevollmächtigten) dazu, bestimmte Daten (wie Lohnsteuerdaten, Rentenleistungsbescheinigungen und einige Daten mehr) auf elektronischem Wege einzusehen und anschließend (nach Überprüfung der Richtigkeit der Daten!) wahlweise für die Steuererklärung zu verwenden. Für mehr Informationen über die Vorausgefüllte Steuererklärung haben wir für Sie einen Artikel in unseren Steuerblog bereit gestellt.

Wozu dient die Vollmachtsdatenbank?

Die Vollmachtsdatenbank ist ein wichtiger Bestandteil der Kommunikation zwischen Steuerberatern und Finanzverwaltung.

Denn bevor Einsicht in die Vorausgefüllte Steuererklärung genommen werden kann, muss sich die entsprechende Person identifizieren. Das gilt besonders für bevollmächtigte Personen.

Um nun nachzuweisen, dass Ihr Steuerberater in Bezug auf steuerliche Dinge vertretungsberechtigt ist, gibt es die Vollmachtsdatenbank. Mit Hilfe dieser ist Ihr Steuerberater nun in der Lage diesen Nachweis elektronisch zu erbringen.

Vollmachtsdatenbank
Vollmachtsdatenbank – Antragsformular Ausschnitt

Erst wenn sich Ihr Steuerberater erfolgreich legitimiert hat, hat er die Möglichkeit auf Ihre Daten zuzugreifen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Vollmachtsdatenbank zu nutzen?

Seitens des Steuerberaters

Nur Steuerberater dürfen diese Vollmachtsdatenbank nutzen. Dazu muss Ihr Steuerberater einen gültigen Kammermitgliedsausweis besitzen. Um dies sicherzustellen, findet bei jedem Datenabruf ein Abgleich mit dem Berufsregister der Steuerberaterkammer statt. Ein Zugriff ist also nur möglich, wenn Ihr Steuerberater als Steuerberater auch tatsächlich bestellt ist bzw. entsprechende Kanzleidaten (wie z. B. Name) immer auf dem aktuellen Stand sind.

Da das Finanzamt die Vollmachten stichprobenartig überprüft, muss Ihr Steuerberater die unterschriebenen Papiervollmachten übrigens aufbewahren.

Seitens des Mandanten

Sie als Mandant müssen Ihrem Steuerberater die Vollmacht zur Einwillung des Datenabrufs erteilen.

Tipp: Wir von Jasper Steuerberatung stellen unseren Mandanten dazu ein Vollmachtsformular zur Verfügung.

Sollen Untervollmachten erteilt werden, müssen Sie dies ausdrücklich in der Vollmacht erklären.

Tipp: Die Erteilung der Untervollmacht ist in unserer Kanzlei sehr zu empfehlen, damit Ihr zuständiger Mitarbeiter Zugriff auf die Daten hat.

Wenn alle Schritte erledigt sind, dann steht dem Datenabruf nichts mehr im Wege. Sie als Mandant werden von der Finanzverwaltung übrigens darüber informiert, dass Ihr Bevollmächtigter die Daten abrufen darf. Wenn Sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen, erhält Ihr Steuerberater 37 Tage später Zugriff auf Ihre Daten.

Die Daten der Vorausgefüllten Steuererklärung stehen Ihnen ab Ende Februar/ Anfang März eines jeden Jahres zur Verfügung, rund um die Uhr, bis zu vier Jahre.

Vollmachtsdatenbank

Anonymisierte Erhebung von IP-Adressen, siehe Datenschutzseite:
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Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.