Übungsleiterpauschale Übungsleiter

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Nicht nur Übungsleiter können die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Berechtigt sind eine Vielzahl von nebenberuflichen Tätigkeiten, wie z. B. Künstler, die ihre Tätigkeit in einem Altenheim ausüben, ambulante Pflegedienste, Tanzlehrer, Betreuer und Co.

Nicht nur Übungsleiter können die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Berechtigt sind eine Vielzahl von nebenberuflichen Tätigkeiten, wie z. B. Künstler, die ihre Tätigkeit in einem Altenheim ausüben, ambulante Pflegedienste, Tanzlehrer, Betreuer und Co.

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