Für Gründer: Existenzgründer als freiwillig gesetzlich Versicherte

Für Gründer: Existenzgründer als freiwillig gesetzlich Versicherte

Krankenversicherung für Existenzgründer

Existenzgründer Jasper Steuerberater Köln FacebookExistenzgründer haben grundsätzlich die Wahl zwischen der privaten und der freiwillig gesetzlichen Kranken-Versicherung. Welche Versicherung vom Beitrag her günstiger sind, hängt beispielsweise davon ab, ob eine Mitversicherung der Familie (Ehegatten bzw. Kinder) ohne Zusatzbeiträge im Rahmen der Familienbeihilfe gegeben ist.

Doch woran bemisst sich die Höhe der Beiträge? Und ist steuerlich etwas zu beachten?

Bemessungsgrundlage Versicherungsbeiträge

Die Höhe der Beiträge ist je nach Art der Versicherung von verschiedenen Faktoren abhängig:

Private Krankenversicherung

Hier bemessen sich die Beiträge vor allem am Alter des Versicherten. Die Einkünfte spielen hierbei keine Rolle.

Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung

Der Beitrag bemisst sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Höhe der Einkünfte. Unter Einkünfte wird der steuerliche Gewinn verstanden. Die Einkünfte werden im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen. Deshalb muss der Versicherte diesen seiner Krankenkasse vorlegen. Existenzgründer werden vom Finanzamt erst nach Ablauf des ersten Jahres der Selbständigkeit zur Einkommensteuer veranlagt. Deshalb wird für die Betragshöhe der Gewinn zunächst geschätzt und nach dieser Schätzung der Beitrag festgesetzt. Sobald der erste  Steuerbescheid vom Finanzamt erstellt ist, wird der Beitrag rückwirkend angepasst. Dabei kann es für den Existenzgründer zu Beitragsnachzahlungen kommen oder auch zu Erstattungen.

Sobald der erste Steuerbescheid vorliegt, wird der Beitrag auch für die Zukunft neu festgesetzt. Die Höhe bleibt dann bis zum nächsten Steuerbescheid gleich. Erst nach Vorlage dieses weiteren Steuerbescheides wird dann der Beitrag erneut für die Zukunft festgesetzt. Eine rückwirkende Anpassung erfolgt jetzt nicht mehr. Rückwirkende Anpassungen werden also nur auf der Grundlage des ersten Steuerbescheids durchgeführt.

Tipps für Gründer – Beratungshinweise von Jasper Steuerberatung

Welche Art der Versicherung für Sie am günstigsten ist, sprechen Sie am besten mit einem Versicherungsvermittler ab.

Haben Sie sich für die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung entschieden, so achten Sie darauf, den Steuerbescheid möglichst zeitnah einzureichen, damit Ihnen mögliche Nachzahlungen erspart bleiben oder die Erstattungen zeitnah an Sie ausgezahlt werden. Sollten die Einkünfte des zweiten Jahres zu niedrigeren Beiträgen führen, sollten Sie unbedingt die Steuererklärung direkt Anfang des Jahres machen. Denn: Sie zahlen so lange den höheren Beitrag, bis der Krankenversicherung der neue Bescheid vorliegt. Eine rückwirkende Erstattung findet nicht mehr statt.


Bleiben Sie als Existenzgründer in engem Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung.

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Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.