Passende Unternehmensform für Existenzgründer

Die maßgeschneiderte Unternehmensform für Existenzgründer und Startups

Welche Unternehmensform kommt für Sie als Existenzgründer in Frage?

Als Existenzgründer beziehungsweise Startup stellen Sie sich bereits zu Beginn Ihrer Überlegungen die Frage, welche Unternehmensform – auch Rechtsform genannt – für Sie die richtige ist. Die Unternehmensform sollte für Sie maßgeschneidert werden. Neben den rechtlichen und steuerlichen Folgen sind vor allem auch die höchst unterschiedlichen Kosten zu bedenken. Außerdem existieren unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf die Formalitäten bei der Gründung (zum Beispiel Eintrag ins Handelsregister). Deshalb stellen wir Ihnen jede einzelne Unternehmensform an dieser Steller kurz vor, damit Sie einen ersten Eindruck erhalten. Aber bedenken Sie: Gerade zu Beginn Ihrer Karriere als selbständiger Unternehmer sollten Sie ausführlichen Rat bei Rechtsexperten holen – am Besten bevor Sie erste Gründungsschritte einleiten. Denn nichts ist teurer als billiger Rat.

Deswegen geben wir Ihnen also in der nachfolgenden Übersicht die wichtigsten Informationen zu der jeweiligen Unternehmensform an die Hand. Sie erfahren unter anderem, wer das Unternehmen gründet und wer haftet.

Die richtige Unternehmensform für Sie

Unternehmensform Existenzgründung

  1. Einzelunternehmen
  2. Freiberufler
  3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  4. Partnerschaftsgesellschaft (PartGes)
  5. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  6. Kommanditgesellschaft (KG)
  7. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  8. Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt (UG)
  9. Limited (Ltd.)
  10. GmbH & Co.KG

Einzelunternehmen

Sie gründen Ihr gewerbliches Unternehmen allein. Sie sind Ihr eigener Boss. Das heißt auch, dass Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Freiberufliche Arbeit

Sie finden Ihren Beruf in dem Katalog des § 18 Einkommensteuergesetz wieder. Sie sind also beispielsweise Journalist, Künstler, Autor, Lehrer, Rechtsanwalt, Ingenieur, Informatiker, Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut. So werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerrechtlich als Freiberufler anerkannt. Das spart Gewerbesteuern und Verwaltungskosten. Entnehmen Sie mehr Informationen bitte auch unserem Themenbereich für Freiberufler. Dort finden Sie unter anderem Beratungshinweise aus unserer Kanzlei, sowie eine ausführliche Darstellung zum Katalog der Freiberufler und erklären die Kennzeichen des freien Berufs.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Sie gründen das Unternehmen zusammen mit einem oder weiteren Partnern und treten gemeinsam unter einem GbR-Namen auf, wobei alle Gesellschafter mit Vor- und Nachnamen genannt werden müssen. Alle Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Gesamtschulden der Gesellschaft. Achtung, bedenken Sie bitte: Die Haftung der Gesellschaft trifft jeden einzelnen Gesellschafter in vollem Umfang, nicht nur etwa mit seinem eigenen Anteil an der Gesellschaft (dass heißt es gilt die gesamtschuldnerische Haftung).

Partnerschaftsgesellschaft (PartGes)

Die Partnergesellschaft steht nur Freiberuflern offen. Diese wird wie eine GbR behandelt, allerdings haftet jeder Partner für eigene Fehler. Gesamthaftung für allgemeine Ansprüche.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine OHG wählen, dann gründen Sie das Unternehmen mit einem oder mehrere Partner und tragen es in das Handelsregister ein. Die Namen der Gesellschafter müssen nicht in den Geschäftspapieren genannt werden. Alle Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Gesamtschulden der Gesellschaft.

Kommanditgesellschaft (KG)

Wenn Sie eine Kommanditgesellschaft für Ihr Unternehmen wählen dann gründen Sie das Unternehmen mit einem oder mehrere Partner und tragen es in das Handelsregister ein. Die Namen der Gesellschafter müssen nicht in den Geschäftspapieren genannt werden. Nur einer der Gesellschafter haftet mit dem gesamten Privatvermögen (Komplementär), der oder die anderen zahlen eine Einlage und haften darüber hinaus nicht für die Schulden der KG.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine juristische Person. Sie und/oder Ihre Partner sind Gesellschafter. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet mit ihrem Stammkapital, das mindestens 25.000 Euro betragen muss. Die Gesellschafter haften in der Regel nicht (es gibt jedoch Ausnahmen).

Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt (UG)

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist eine Vorstufe der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei dieser muss nur 1 Euro Haftungskapital eingezahlt werden. Beachten Sie jedoch, dass die Gewinnentnahme allerdings beschränkt ist, so lange bis das Stammkapital von 25.000 Euro angesammelt worden ist.

Limited (Ltd.)

Die Limited als Gesellschaftsform ist gerade im Ausland weit verbreitet und findet auch in Deutschland Anerkennung, wenn die Muttergesellschaft ihren Sitz in einem Staat der Europäischen Union hat. Die Limited hat aber nur ein geringes Stammkapital und ist somit mit der deutschen UG (siehe weiter oben) zu vergleichen. Seit Einführung dieser deutschen Unternehmensform hat die Gründung von Ltd. in Deutschland jedoch stark abgenommen.

GmbH & Co. KG

Bei dieser Mischform ist der vollhaftende Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese haftet zwar mit ihrem gesamten Vermögen, aber es haftet bei dieser Gesellschaftsform kein natürlicher Gesellschafter mit seinem Vermögen.

Wahl der richtigen Unternehmensform – Wir beraten Sie gerne

Konnten wir Ihnen bei Ihren Überlegungen weiter helfen? Die richtige Unternehmensform will genau überlegt werden! Lassen Sie in Ihre Überlegungen hinsichtlich der Wahl der Unternehmensform auch einfließen, welche Bedeutung einzelne Kriterien – wie Haftung, Startkapital, Formalitäten bezüglich der Gründung oder auch Steuern – für Sie persönlich haben.

Wir helfen Ihnen gern bei dieser Entscheidung und stehen Ihnen mit unserem gesamten Know-How zur Seite. Außerdem beraten wir Sie auch zu der Fördermöglichkeit des Arbeitsamts (dem so genannte Gründungszuschuss). Nutzen Sie die öffentliche Gründungsförderung!

Es sind noch Fragen zur der für Sie möglichen Unternehmensform offen geblieben? Wie können wir Ihnen weiter helfen? Wir informieren und beraten Sie aktuell und kompetent – in einem persönlichen Gespräch oder online. Rufen Sie uns an (0221/34029 210) oder wenden Sie sich schriftlich an uns. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.

Sprechen Sie auch mit uns, wenn Sie die zehn Schritte zum Erfolg zusammen mit uns Schritt für Schritt gehen wollen, Fragen zu unserer Existenzgründungsberatung haben oder auch nur Hilfe bei einem einzelnen Schritt in Anspruch nehmen möchten. Für jeden Schritt stehen Ihnen unsere kompetenten Fachleute aus den einzelnen Gebieten zur Verfügung, die Sie umfassend und passgenau und umfassend beraten. Außerdem stellen wir Ihnen als Existenzgründer passende Checklisten zur Verfügung, damit Sie sich schnell jederzeit zeitsparend und übersichtlich informieren können.

Denn Ihr Erfolg ist unser Ziel – Wir steuern Sie dorthin!