Finanzkonten-Austausch und Selbstanzeige: Das müssen Sie wissen

Finanzkonten-Austausch und Selbstanzeige: Das müssen Sie wissen

Finanzkontenaustausch und Selbstanzeige – Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Achtung Finanzkonten-Austausch: haben Sie alle ausländischen Konten deklariert?
  • Wenn nicht, besteht Handlungsbedarf. Möglicherweise eine Selbstanzeige.

Der internationale Finanzkonten-Austausch steht vor der Tür und verspricht, die Transparenz in der globalen Finanzwelt zu erhöhen. Doch das kann auch zu Fällen der Strafverfolgung führen. Nämlich dann, wenn Zinsen ausländischer Konten nicht deklariert wurden. Und nun durch den Finanzkonten-Austausch ans Licht kommt.

Wir informieren Sie daher nicht nur über den bevorstehenden Finanzkonten-Austausch, sondern auch über vorbeugende Maßnahmen, konkret über die Möglichkeit der Selbstanzeige. Dieser Artikel dient zur allgemeineinen Information und stellt keine konkrete individuelle Rechtsberatung dar.

Was ist der internationale Finanzkonten-Austausch?

Der Finanzkonten-Austausch ist ein internationaler Mechanismus. Dieser ermöglicht es Ländern, Finanzinformationen über ausländische Kontoinhaber auszutauschen. Und zwar automatisch.

Dem zugrunde liegt ein internationales Abkommen: der sogenannte „Common Reporting Standard“ (CRS).

Abkommen

Dieses Abkommen wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt. Es regelt, wie der Austausch stattfindet. Das Hauptziel ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung. Und zwar indem Informationen über ausländische Bankkonten an die Steuerbehörden des Wohnsitzlandes der Kontoinhaber gemeldet werden.

Der Finanzkonten-Austausch ist im BMF-Schreiben vom 23. Februar 2023 verankert.

So begannen die Meldungen von insgesamt 119 teilnehmenden Ländern zum 01.07.2023. Die Meldungen sollen am 30. September 2023 abgeschlossen sein. Die Liste der teilnehmenden Länder können Sie aus dem BMF Schreiben (PDF) entnehmen.

Welches Ziel verfolgt der internationale Finanzkonten-Austausch?

Steuerhinterziehung und Steuerumgehung soll verhindert werden, indem Vermögenswerte und Einkommen, die im Ausland gehalten werden, korrekt deklariert und besteuert werden.

Die primären Ziele des internationalen Finanzkontoaustauschs sind.

  1. Bekämpfung von Steuerhinterziehung: der Finanzkontenaustausch ermöglicht es Steuerbehörden, Informationen über Finanzkonten von Steuerpflichtigen im Ausland zu erhalten. Dies hilft dabei, nicht-deklariertes Einkommen und Vermögen aufzudecken.
  2. Verbesserung der Steuerehrlichkeit: Steuerpflichtige können durch den automatischen Informationsaustausch davon abgehalten werden, Einkommen und Vermögen vor den Steuerbehörden zu verbergen. Dies fördert die Steuerehrlichkeit und ermöglicht eine gerechtere Verteilung der Steuerlast.
  3. Erhöhung der Steuereinnahmen: Die Steuerbehörden können ihre Einnahmen erhöhen, indem sie nicht-deklarierte Einkommen und Vermögenswerte im Ausland entdecken. Dadurch sollen die öffentlichen Finanzen gestärkt werden.

Was können Sie tun, um einer Strafverfolgung vorzubeugen?

Sie sind Inhaber von Auslandskonten? Und Sie haben ausländische Zinsen in Steuererklärungen für vergangenen und abgeschlossene Jahre nicht deklariert? Dann laufen Sie Gefahr, dass dies durch den internationale Finanzkonten-Austausch aufgedeckt werden kann. Im schlimmsten Fall droht Ihnen dann ein Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung. Zwar wird in den meisten Staaten Quellensteuer einbehalten und abgeführt, dies führt aber nicht zur Steuerbefreiung. Gemäß des Welteinkommensprinzips müssen sämtliche in der Welt erzielten Einkünfte in Deutschland deklariert werden. Je nach Regelung des DBA zwischen Deutschland und dem betreffenden Land, wird ein Freistellungsverfahren oder ein Anrechnungsverfahren angewendet.

Um die Einleitung eines Strafverfahrens zu umgehen oder die Konsequenzen eines solchen abzumildern, müssen Sie rechtzeitig Selbstanzeige stellen (gemäß § 370 der Abgabenordnung AO).

Was ist eine Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige ist eine Erklärung, die Sie (oder Ihr Unternehmen) bei den Steuerbehörden abgeben, um unrichtige oder unvollständige Angaben in bereits abgegebenen Steuererklärungen zu korrigieren. Sie dient dazu, nicht gezahlte Steuern nachträglich zu entrichten. Und somit eine Strafverfolgung zu vermeiden.

Die Selbstanzeige ermöglicht es Steuerpflichtigen, ihre steuerlichen Verfehlungen offen und aufrichtig zu gestehen. Dieser Schritt muss freiwillig erfolgen. Und zwar bevor die Steuerbehörden Kenntnis von den Unregelmäßigkeiten erlangen. Die Selbstanzeige muss alle relevanten Informationen enthalten. Und selbstverständlich vollständig sein. Nur so können Sie sicher stellen, dass sie als wirksam angesehen wird.

Welche Vorteile haben Sie bei einer Selbstanzeige?

Die Selbstanzeige hat folgende Vorteile:

  • Straffreiheit: Wenn Ihre Selbstanzeige korrekt und rechtzeitig erfolgt, wird keine gegen Sie Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.
  • Reduzierte Zuschläge: Neben den nachzuzahlenden Steuern müssen Sie auch Zuschläge zahlen. Diese werden bei einer Selbstanzeige deutlich reduziert.
  • Vermeidung von Vorstrafen: Strafvermeidung Wenn Sie wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, können Sie erhebliche berufliche und persönliche Konsequenzen haben. Mit einer Selbstanzeige wird dies vermieden.

Welche Voraussetzungen bestehen für eine wirksame Selbstanzeige?

Damit eine Selbstanzeige nach § 370 AO wirksam ist, müssen einige wichtige Bedingungen erfüllt sein:

  • Vollständigkeit: Alle unrichtigen oder unvollständigen Angaben müssen korrigiert werden.
  • Freiwilligkeit: Die Selbstanzeige muss ohne Druck der Steuerbehörden oder anderer Dritter erfolgen.
  • Rechtzeitigkeit: Die Selbstanzeige muss erfolgen, bevor die Steuerfahndung oder die Ermittlungen der Behörden aufgenommen werden.

Sprechen Sie uns an. Gerne begleiten wir Sie im Prozess der Selbstanzeige.

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Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.