Kurz-News – wichtig: Einspruch gegen Grundsteuerbescheid
Hier ein Hinweis für diejenigen Steuerpflichtigen, die ihre Grundsteuerfestellungserklärung selber über ELSTER bei dem Finanzamt eingereicht haben:
Es ist nicht auszuschließen, dass das Erhebungs- und Bewertungsverfahren zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022, verfassungswidrig ist. Erste Klagen liegen bereits vor.
Wenn Sie Ihre Chancen wahren wollen, kann es sinnvoll sein, Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einzulegen und um Aussetzung der Vollziehung zu bitten.
Anonymisierte Erhebung von IP-Adressen, siehe Datenschutzseite:
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