Wie lange bekommt man Kindergeld? – FAQ

Wie lange bekommt man Kindergeld? – FAQ
Kindergartenkosten
Wie lange bekommt man Kindergeld? +++ Wer ist anspruchsberechtigt? +++ Gefährdet ein Nebenjob das Kindergeld?

Kindergeld – Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wie lange bekommt man Kindergeld?

Das kommt vor allem auf das Alter des Kindes an. Denn wenn es volljährig ist, sind auch andere Faktoren maßgeblich für den Kindergeldanspruch, z. B. ob sich das Kind noch in Erstausbildung befindet oder nicht.

Wie lange bekommt man Kindergeld – ohne Altersbegrenzung?:

Wenn das Kind behindert ist, bevor es sein 25. Lebensjahr vollendet hat und sich aufgrund dessen nicht selbst unterhalten kann, besteht Anspruch auf das Kindergeld.

Wie lange bekommt man Kindergeld – bis zum 18. Lebensjahr?:

Wie lange bekommt man Kindergeld?
Auch Erwachsene bleiben stets die Kinder ihrer Eltern. Doch wie lange bekommt man Kindergeld? Je nach Alter und Ausbildungsverhältnis gibt es auch dann noch Kindergeld, wenn die „Kinder“ bereits ihre Volljährigkeit erreicht haben.

Bis zur Volljährigkeit besteht der Kindergeldanspruch. Und zwar für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren. Vier Jahre nach dem Jahr, in dem der Kindergeldanspruch entstanden ist, verjährt dieser Anspruch.

Darüber hinaus kann das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr bzw. 25. Lebensjahr beantragt werden. Ist das Kind volljährig, besteht der Kindergeldanspruch nur dann, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:

Wie lange bekommt man Kindergeld – zwischen dem 18. und dem vollendetem 21. Lebensjahr und wenn sich das Kind nicht in seiner Erstausbildung befindet?:

Der Kindergeldanspruch besteht dann, wenn das Kind in keinem Beschäftigungsverhältnis steht. Außerdem muss es bei bei einer Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein. Die Höhe der Einkünfte fällt bei dieser Tätigkeit nicht ins Gewicht, wohl aber die Wochenstunden.

Weiterführende Informationen speziell zu diesem Thema (sowie aktuelle Zahlen zu dem Kindergrundfreibetrag und Co.) finden Sie in unserem Steuerblog-Artikel ”Kindergeld für ein volljähriges Kind trotz selbstständiger Tätigkeit?”.

Wie lange bekommt man Kindergeld – zwischen 18 und 25 Jahren und sich das Kind in seiner Erstausbildung befindet?:

In diesem Fall besteht ebenfalls Kindergeldanspruch.

Wie lange bekommt man Kindergeld – zwischen 18 und 25 Jahren und das Kind sich in einer Übergangszeit befindet/ auf einen Ausbildungsplatz wartet/ Freiwilligendienst leistet?:

Sofern sich die Übergangszeit auf höchstens vier Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten beläuft oder das Kind auf einen Ausbildungsplatz wartet oder es einen Freiwilligendienst leistet, besteht für diese Zeit ebenfalls Kindergeldanspruch.

Gefährdet ein Ferienjob oder ein Nebenjob den Kindergeldanspruch?

Nicht grundsätzlich. Auch hier kommt es wieder auf das Alter bzw. die Ausbildungssituation an.

Minderjährige, Erststudium (ohne vorherige Berufsausbildung)/Erstausbildung:

Ein Ferienjob ist hier für den Kindergeldanspruch unproblematisch, ganz egal, wie viel gearbeitet wird.

Kinder mit Abschluss der Erstausbildung oder des Erststudiums, die weiterhin kindergeldberechtigt sind und sich in einer weiteren Ausbildung befinden:

Um trotz Ferienjob weiterhin den Kindergeldanspruch zu behalten, müssen bestimmte Grenzen beachtet werden: So dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden (für mehr Details zur 20-Stunden-Woche siehe nächste Frage).

Ist eine Erwerbstätigkeit volljähriger Kinder problematisch für den Kindergeldanspruch?

Eine Erwerbstätigkeit ist unproblematisch, wenn eine 20-Stunden-Woche eingehalten wird oder sich das Kind in einem Ausbildungsdienstverhältnis oder einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis befindet. Dies gilt grundsätzlich für volljährige Kinder.

Die Überschreitung der 20-Stunden-Grenze in zwei Monaten ist nicht problematisch, sofern der Jahresdurchschnitt eine 20-Stunden-Woche nicht überschreitet (zum Beispiel indem in anderen Monaten die Stundenanzahl entsprechend reduziert wird oder die Tätigkeit nicht stattfindet).

Für welche Kinder gibt es Kindergeld?

Das Kindergeld bekommen Eltern für leibliche Kinder, Kinder des Ehegatten (Stiefkinder), Enkelkinder und Pflegekinder.

Wer ist berechtigt, Kindergeld zu beantragen?

Eltern, die ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Dabei sind die Eltern anspruchsberechtigt, nicht die Kinder selber. Denn Kindergeld ist quasi eine „Aufwandsentschädigung“ für die Ausgaben der Eltern.

Weiterhin sind deutsche Eltern, die im Ausland wohnen und die in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind bzw. als solche entsprechend behandelt werden, kindergeldberechtigt. Außerdem ausländische Eltern, die in Deutschland wohnen mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer bestimmten Aufenthaltserlaubnis.

Normalerweise wird das Kindergeld an die Person ausgezahlt, in deren Obhut das Kind lebt. Sind dies beide Eltern, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Leben die Eltern des Kindes nicht zusammen, dann bekommt im Normalfall der Elternteil das Kindergeld ausbezahlt, bei dem das Kind im Haushalt lebt. Lebt das Kind bei keinem Elternteil, bekommt diejenige Person das Kindergeld, der für den laufenden bzw. höheren Barunterhalt aufkommt.

Nicht dauernd getrennt lebende Eltern bzw. Großeltern oder Pflegeeltern können eine Berechtigungsbestimmung durchführen. Ist keine Einigung zu erzielen, wird die oder der Kindergeldberechtigte auf Antrag vom Amtsgericht festgestellt.

Braucht man für den Kindergeld-Antrag eine Steuernummer?

Ja und zwar wird ab dem 1. Januar 2016 die Steueridentifikationsnummer des Kindes bzw. des Elternteils, das den Antrag stellt oder schon bezieht, benötigt. Dies gilt insbesondere für neue Anträge, die die Steuer-IdentNr. enthalten müssen. Für alte Anträge gilt, dass diese Angaben der Familienkasse schriftlich im Laufe des Jahres 2016 übermittelt werden sollten. Dies gilt unabhängig vom Geburtsjahr. Eine telefonische Auskunft oder eine Übermittlung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen.

Durch die Steuer-IdentNr. soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Wie hoch ist die Höhe des Kindergeldes?

Wie lange bekommt man Kindergeld?
In den Jahren 2015 und 2016 wurde das Kindergeld angehoben.

Ab 2016:

  • 190 Euro für
    •  das erste Kind und
    • das zweite Kind
  •  196 Euro für
    • das dritte Kind
  • 221 Euro für
    • jedes weitere Kind

Anmerkung: Die Erhöhung um je 2 Euro im Vergleich zum Vorjahr 2015 werden automatisch ab dem 01. Januar 2016 ausbezahlt. Ein gesonderter Antrag wird hierzu nicht benötigt.

2015:

  • 186 Euro für
    •  das erste Kind und
    • das zweite Kind
  •  194 Euro für
    • das dritte Kind
  • 219 Euro für
    • jedes weitere Kind

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern.
Wie lange bekommt man Kindergeld?

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Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.