Meldegrenze bei Bargeld auf Auslandsreisen
Meldegrenze für Bargeld und Vermögensgegenständen
Seit Mitte 2007 gilt bei Reisen ins Ausland eine Meldegrenze für das Mitführen von Bargeld und Vermögensgegenständen. Die Grenze ist auf 10.000 € festgelegt worden. Natürlich dürfen Sie auch mehr Bargeld mitführen – aber dann müssen Sie den Gesamtbetrag an der Grenze ohne Nachfrage der Grenzbeamten anmelden.
Für die Meldepflichten gilt folgendes:
Bei Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union (also z.B. die Schweiz) müssen Sie unaufgefordert ein Anmeldeformular ausfüllen. Reisen Sie innerhalb der Europäischen Union, brauchen Sie die Angaben nur auf Nachfrage zu machen. Zumindest dann, wenn Sie nicht mehr als 10.000 € mitführen. Werden Sie zu diesem Thema gefragt, müssen Sie auch geringere Beträge angeben (Achtung: auch die harmlose Frage „Haben Sie etwas anzumelden?“ gilt bereits als Nachfrage!).
Sollten Sie nichts anmelden, obwohl Sie dazu verpflichtet sind, können die Zollbehörden in engen Grenzen Daten erheben. Besteht allerdings ein Anfangsverdacht zur Geldwäsche, hat der Zoll wesentlich mehr Befugnisse.