Kreativraum eines Künstlers ist ein häusliches Arbeitszimmer
Update: Entgegen dem, was in diesem Artikel steht, wird der Kreativraum bzw. ein Überaum eines Künstlers mittlerweile doch als Arbeitszimmer gesehen (durch ein neueres Urteil vom Bundesfinanzhof so entschieden). Also insbesondere darf keine private Mitbenutzung gegeben sein. Aus Archivgründen bleibt dieser Artikel bestehen.
Kreativraum eines Künstlers steuerlich absetzbar?
Sind Sie Künstler und haben einen sogenannten „Kreativraum“ in Ihrer privaten Wohnung eingerichtet? Der nicht wie ein typisches häusliches Arbeitszimmer aussieht? Dann können Sie die Raumkosten als Betriebskosten geltend machen.
Kreativraum in der Rechtsprechung
Denn laut Rechtsprechung des niedersächsischen Finanzgerichts ergab sich folgendes Urteil: Wenn ein Künstler einen sogenannten „Kreativraum“ in seiner privaten Wohnung eingerichtet hat, so können alle mit diesem Raum in unmittelbarer Verbindung stehenden Kosten in voller Höhe beziehungsweise anteilig auf die Größe des Raums ohne Begrenzung auf 1.250 € steuersparend abgesetzt werden.
Die Begründung
Begründet wurde das Urteil damit, dass ein Kreativraum kein häusliches Arbeitszimmer ist. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht in dem Urteil einem Musiker, Arrangeur und Produzenten bestätigt.
Quelle: Niedersächsiches Finanzgericht, Urteil vom 31.05.2012, 1 K 272/10.
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Der Kreativraum darf nicht büromäßig eingerichtet sein, das bedeutet, nicht überwiegend mit Büromöbeln bestückt sein. Er muss also im Vergleich zu einem Arbeitszimmer eine atypische Einrichtung aufweisen.
Der Kreativraum sollte außerdem so eingerichtet sein, dass auch andere Künstler oder Gruppen in dem Raum arbeiten können. Dies bedeutet zum Beispiel, dass entsprechende Sitzgelegenheiten vorhanden sein sollten. Meist ist er auch mit Musikinstrumenten oder anderen für Künstler typischen Geräten und Gegenständen ausgestattet, wie zum Beispiel einer Staffelei.
Außerdem ist es günstig für die Anerkennung eines Kreativraums, wenn zudem ein zusätzlicher Büroraum als Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Übrigens, die Argumentation des Finanzgerichts ist ebenfalls auf ein Musikstudio, Tonstudio oder einen Übungsraum für Sänger anzuwenden.
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