Deutschland und Singapur beschließen besseren Informationsaustausch
Zusammenarbeit Singapur und Deutschland – Vermeidung Doppelbesteuerung
Der Informationsaustausch zwischen Deutschland und Singapur soll verbessert werden. Dazu sind die beiden Länder übereingekommen, ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zur Bewältigung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung zu verbessern.
Beide Seiten haben sich darauf geeinigt, den international vereinbarten Standard (gemäß dem OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen von 2005) für den Informationsaustausch in ihr Steuerabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aufzunehmen. Dieses Abkommen wird im Anschluss an die nationale Ratifizierung durch beide Seiten in Kraft treten.
Erweiterter Informationsaustausch
Der international vereinbarte Standard ermöglicht den Austausch von Informationen zur Verwaltung und Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts des ersuchenden Staats. Im Einklang mit diesem Standard wird der Umfang des Informationsaustauschs daher wie folgt erheblich erweitert:
- Künftig können Informationen über sämtliche Steuerarten ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch ist nicht mehr nur auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beschränkt.
- Der Informationsaustausch hängt nicht mehr von der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in einem der Vertragsstaaten ab.
- Der ersuchte Staat ist zur Informationsbeschaffung auch dann verpflichtet, wenn er die erbetenen Informationen selbst nicht für steuerliche Zwecke benötigt.
- Das Bankgeheimnis stellt kein Hindernis für den Informationsaustausch dar.
Quelle: Bundesfinanzministerium, Mitteilung Nr. 65 vom 14.10.2012.