Achtung: Betrugs-E-Mail im Namen des BZST im Umlauf!
Öffnen Sie auf keinen Fall eine E-Mail mit einem angeblichen Steuerbescheid des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) im Anhang.
Es handelt sich um eine Betrug-E-Mail, wie man dem aktuellen Hinweis des BZSt entnehmen kann:
Betrugs-E-Mails
„Aktuell sind E-Mails im Umlauf, in denen der Name des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) missbraucht und Schadsoftware verteilt wird.
In den E-Mails von der Emailadresse „bzst.bund@munich.com“ mit dem Betreff „Rückerstattung/ refund“ steht folgender Text: „Steuererstattung ist abgeschlossen, befestigt ist eine Kopie des Schlup. (tax refund completed, attached is a copy of the slip)”.
In der Anlage befindet sich ein Dateianhang “Steuerbescheid.pdf.rar”. Inhalt dieses rar-Files ist eine Datei „k-12.exe“. Hinter der Datei befindet sich vermutlich eine Schadsoftware.
Wir bitten Sie daher dringend:
Öffnen Sie diese E-Mails auf keinen Fall
Öffnen Sie keine Anhänge
Löschen Sie diese E-Mails umgehend
Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt.
Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.“
In der Quelle (Webseite des BZSt) finden Sie auch den Screenshot der E-Mail auf Seite 2 der der Pressemitteilung (PDF) des BZSt vom 28.05.2015:
https://www.bzst.de/DE/Ueber_Uns/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilung_2015_05_28.html