Freibetrag – Lexikon der Steuerbegriffe

Freibetrag – Lexikon der Steuerbegriffe

Steuerberater Köln Freibetrag – Lexikon

Freibetrag – Lexikon der Steuerbegriffe +++ Unser Lexikon dient dazu, Steuerbegriffe, die auch in unseren Steuerblog-Artikeln vorkommen, verständlich zu erklären +++ Lesen Sie mehr zum Thema Freibetrag!

Was ist ein Freibetrag?

Ist im steuerlichen Sinne von einem Freibetrag die Rede, bedeutet dies, dass der Betrag überschritten werden darf, ohne dass eine Besteuerung für den Freibetrag eintritt. Alles, was darüber hinaus geht, wird anteilig versteuert.

Freibetrag
Auch bei Überschreiten des Freibetrags bleibt dieser in Höhe des Freibetrags von der Besteuerung unberührt. Nur der übersteigende Teil muss der Steuer unterworfen werden.

Was ist eine Freigrenze?

Davon abzugrenzen ist die Freigrenze. Wenn von der Freigrenze die Rede ist, bedeutet dies, dass der Betrag nicht überschritten werden darf, wenn man vermeiden will, dass dieser besteuert wird. Denn nur solange der Betrag unter der Freigrenze bleibt, wird dieser nicht besteuert. Wird die Freigrenze überschritten, wird der gesamte Betrag versteuert – und nicht nur etwa der Anteil, der über der Freigrenze liegt.

Beispiel Betriebsveranstaltung

Ein Beispiel, anhand dessen man den Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze sehr gut sehen kann, sind die Kosten für eine Betriebsveranstaltung.

Betrag: 110 EUR (Kosten, die pro Arbeitnehmer steuerfrei bleiben)

Bis einschl. 2014: Freigrenze

Bis einschließlich 2014 handelte es sich bei dem Betrag um eine Freigrenze. Das heißt, damals durften die 110 € pro Arbeitnehmer nicht überschritten werden – ansonsten musste der gesamte Betrag versteuert werden.

Eine Betriebsfeier für 10 Arbeitnehmer durfte also die Kosten von 1100 EUR nicht überschreiten, wenn eine Besteuerung vermieden werden sollte. Kostet die Betriebsfeier stattdessen 1200 EUR, muss der gesamte Betrag versteuert werden.

Ab 2015: Freibetrag

Seit 2015 handelt es sich bei dem Betrag um einen Freibetrag. Die 110 EUR pro Arbeitnehmer dürfen also überschritten werden, sofern eine Besteuerung nicht gänzlich vermieden werden soll, d. h. eine anteilige Versteuerung in Kauf genommen werden soll.

Kostet die gleiche Betriebsfeier für die 10 Arbeitnehmer nun 1200 EUR (statt 1100 EUR), so wird lediglich die Differenz besteuert, d. h. 100 EUR (1200 EUR – 1100 EUR = 100 EUR).

Zusammenfassung:

Freibetrag: Betrag, der überschritten werden darf. Die Steuerfreiheit gilt dann für den Freibetrag, alles was über den Freibedarf hinaus geht, muss anteilig besteuert werden.

Freigrenze: Betrag, der nicht überschritten werden darf, um die Steuerfreiheit auszunutzen.

Freibetrag

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Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.