IT Ingenieur als Freiberufler?
- Wer kann freiberuflich tätig werden?
- Welche Urteile gibt es in der Rechtsprechung zum Thema Informatiker freiberuflich?
Sie sind IT Ingenieurin bzw. IT Ingenieur? Oder Informatiker? Oder IT-Experte, IT-Berater, IT-Systemingenieur oder Softwaretechnik-Fachberater?
Und Sie wollen freiberuflich tätig sein? Doch ein IT Ingenieur als Freelancer, geht das?
Schließlich haben Sie gute Gründe dafür. Freiberufler haben weniger Pflichten als Gewerbetreibende. Keine Bilanz. Keine Gewerbesteuern. Und keine (kostenpflichtige) Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Nicht gerade die schlechtesten Bedingungen um durchzustarten! Stimmts?
Die gute Nachricht: Bereits 2009 gab es ein Urteil, welches es mit einem Schlag mehr Informatikern erlaubte, freiberuflich tätig zu werden.
Der Haken: Eine pauschale Anerkennung als Freiberufler für jeden Informatiker ist auch in Zukunft nicht drin. Einzelfallprüfungen winken.
Doch keine Sorge – winken Sie einfach zurück (symbolisch versteht sich). Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Chance das Finanzamt von Ihren Freiberuflerqualitäten zu überzeugen, erhöhen. Vorausgesetzt, dass Ihre Voraussetzungen stimmen!
Wer kann freiberuflich tätig werden?
Wer steuerrechtlich Freiberufler ist, legt das Einkommensteuergesetz fest (§ 18 EStG). In unserem Freiberuflerkatalog finden Sie die explizit festgelegten und ähnlichen Berufe. Und diese „ähnlichen“ Berufe sind der Knackpunkt. Denn diese lassen einiges an Ermessensspielraum zu – ob es nun für oder gegen eine Zuordnung als Freiberufler spricht.
Zu den Freien Beruf zählt auch der Ingenieur. Ob nun ein Informatiker oder IT Ingenieur als ähnlicher Beruf gelten kann (und ob es das Finanzamt auch so sieht!), kommt – vor allem im Einzelfall – drauf an.
Zum Beispiel darauf, ob die Kennzeichen des Freien Berufs erfüllt sind.
Freiberufler: Kennzeichen des Freien Berufs
Üben Sie Ihren Beruf
- auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung (z. B. durch ein entsprechendes Studium bzw. einer Titelträgererlaubnis, bei Künstlern durch Kunstwerke)
- persönlich,
- leitend und eigenverantwortlich,
- und fachlich unabhängig
aus?
Und erbringen Sie Dienstleistungen höherer Art?
♦ Wenn ja, dann erhöhen sich dadurch Ihre Chancen, als Freiberufler anerkannt zu werden.
→ Diese Kriterien sind auch in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG) enthalten.
In unserem Artikel zum Thema Kennzeichen des Freien Berufs finden Sie genauere Infos zu den einzelnen Punkten.
Interessante Urteile zum Thema
Staatliche geprüfter Betriebswirt EDV – Selbstständig als Systemadministrator?
Haben Sie eine EDV-Fachschule besucht und erfolgreich die staatliche Prüfung zum Betriebswirt-EDV abgelegt?
Dann ist es von Vorteil, wenn Sie anschließend im Bereich der Systemanalyse, Systemberatung und Systemtechnik auf dem Gebiet des EDV-Consulting / Software Engineering / Systemadministrator selbständig machen. Denn dies kann als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden.
→ Merke: Jemand, der Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut und über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, kann einen ingenieurähnlichen und somit einen freien Beruf ausüben.
Dabei ist es durchaus nicht als nachteilig anzusehen, wenn Sie sich die Kenntnisse und Fähigkeiten auch als Autodidakt angeeignet haben und so über die Kenntnisse eines Diplom-Informatikers verfügen. Dies war auch in einem Urteil der Fall, in dem ein staatlich geprüfter Betriebswirt – EDV sich als Autodidakt in eine Systemsoftware eingearbeitet hatte. Anschließend betreute er mit diesem Wissen Firmen. Er wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) als Freiberufler anerkannt.
Quelle: Bundesfinanzhof v. 22.9.2009, VIII R 63/06.
Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent als Systemberater freiberuflich?
Sind Sie von Ihrer Ausbildung her staatlich geprüfter Wirtschaftsassistentin bzw. Wirtschaftsassistent? In einem Urteil war ein Wirtschaftsassistent als IT-Systemberater tätig. Er leitete extern firmenweit IT-Projekte. Dies wertete der Bundesfinanzhof als ingenieurähnliche Tätigkeit. Somit wurde der Status als Freiberufler anerkannt.
Quelle: Bundesfinanzhof v. 22.9.2009, VIII R 79/06.
Diplom-Ingenieur als selbstständiger Systemadministrator freiberuflich tätig?
Überwachen Sie Firmennetze mit Hilfe von selbst geschriebenen Dienstprogrammen? Dies war der Fall in dem Urteil, wo ein Diplom-Ingenieur ebenfalls als Freiberufler anerkannt wurde.
Quelle: Bundesfinanzhof v. 22.9.2009, VIII R 31/07.
Sie wollen als ITlerin oder IT Ingenieur auch gerne freiberuflich tätig werden?
Dann kommt es vor allem auf entsprechende Nachweise über Ihre Berufsqualifikation an, um das Finanzamt zu überzeugen, dass Sie Freiberufler sind.
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation jedoch nicht durch ein Examen nachweisen können, dann nimmt das Finanzamt im Zweifel einen Gewerbebetrieb an. Und zwar meistens ohne Ihr Fachwissen näher zu prüfen.
Wie Sie (nun) wissen, haben Sie auch dann die Chance, als Freiberufler anerkannt zu werden, wenn Sie sich Ihr Wissen autark aneignet haben. Dies ist jedoch nicht ganz unproblematisch. Da dieses autodidaktisch erworbene Wissen nicht durch entsprechende Seminare und Zertifikate nachgewiesen werden kann. Insbesondere dann nicht, wenn Ihr Wissen überwiegend aus Büchern stammt. Und natürlich aus der Praxis. Es gibt jedoch einen Lichtblick: Wenn Sie in der Praxis bereits sehr anspruchsvollen Aufgaben gelöst haben, haben Sie trotzdem gute Chancen bei der Argumentation für einen Freiberuflerstatus.
Tipp: In Ihrer Argumentation sollten Sie auch darauf eingehen, inwieweit Sie die Kennzeichen des Freien Berufs erfüllen. Sie sollten es auf jeden Fall nicht emotional, sondern steuerrechtlich argumentieren.
Und trotzdem wird das Finanzamt nicht jeder Argumentation folgen. Sie erhöhen jedoch Ihre Chance mit starken steuerrechtlichen Argumenten! Dies erfordert im Normalfall Erfahrung im Umgang mit den Finanzämtern.
Gerne sind wir Ihnen in dieser Angelegenheit behilflich.
In einem ersten Gespräch können wir klären, welche Chancen Sie unserer langjährigen Erfahrung nach haben, als Freiberufler anerkannt zu werden.
Wenn Sie sich dann entscheiden, mit uns zusammen zu arbeiten, stehen wir mit unserem Wissen zu Ihrer Verfügung und können gezielt auf Ihre Situation eingehen.
Gerne helfen Ihnen dabei, Gewerbesteuern zu sparen und die zeit- und kostenintensive Bilanzierung zu vermeiden.
Sprechen Sie uns an. Entweder telefonisch (0221 – 340 29 210) oder über unser Kontaktformular.