Altersvorsorge mit Minijobs – Direktversicherung
Minijob und private Altersvorsorge?
Für Minijobber gibt es die lukrative Möglichkeit einer Direktversicherung für die private Altersvorsorge. Wie das funktioniert, lesen Sie in diesem Artikel.
Minijob und Rentenversicherungspflicht
Seit dem 01. Januar 2013 unterliegen die Minijobs – das heißt geringfügige Beschäftigung – der Rentenversicherungspflicht (siehe auch Artikel Minijob Änderungen 2013; die geänderten Beträge wurden in diesem Artikel entsprechend angepasst).
Dies gilt zumindest für Neuverträge oder wenn bei älteren Verträgen die Beträge von ehemals 400 Euro auf über 400 Euro bis 450 Euro angepasst worden sind beziehungsweise der geringfügig Beschäftigte nicht aktiv auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet.
Zusätzlich zu der Rentenversicherungspflicht kann auch die Direktversicherung für die private Altersvorsorge in Anspruch genommen werden. Doch wie funktioniert das genau?
Direktversicherung als private Altersvorsorge
Als Arbeitgeber vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitnehmer auf Minijob-Basis eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit und investieren den zusätzlichen Lohnanspruch in eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin die Auszahlung von 450,00 € Euro spart aber gleichzeitig über die Direktversicherung für seine „Extra-Rente“. Die zusätzlichen Lohnkosten sind für den Arbeitgeber frei von Sozialabgaben.
Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von diesen attraktiven Möglichkeiten – speziell auch dann, wenn Sie Ihren Ehepartner auf 450,00 Euro-Basis angestellt haben!
Staatlich geförderte Riester-Renten für Arbeitnehmer
Seit 2008 ist das Rentenalter auf 67 Jahre hoch gesetzt. Ab 2012 wird auch die Altersgrenze für die steuerliche Förderung von privater Altersvorsorge von 60 auf 62 Jahre angehoben. D. h. Renten aus Riester-, Rürup- und anderen Basisrentenverträgen werden bei Abschluss ab 2012 erst mit der Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt. Außerdem erfolgt ab 2012 eine Reduzierung der garantierten Rechnungszinsen von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent.
Was ist zu beachten?
Beachten Sie, dass auch Ehepartner – bei der Zusammenveranlagung in der Einkommensteuererklärung – von der Förderung profitieren können. Dies liegt daran, dass die Grundzulage jedem Ehepartner gesondert zusteht. Dies gilt zumindest dann, wenn beide Ehepartner über eigenständige Altersvorsorgeverträge verfügen.
Wer profitiert?
Geringfügig Beschäftigte (Minijob auf 450,00 Euro-Basis) profitieren genau so. Dies gilt dann, wenn Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Und außerdem einen freiwilligen Mindestbeitrag in die Rentenversicherung einzahlen. Entsprechendes gilt übrigens auch für die Ihnen bekannte Rürup-Rente – der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für Selbständige.