Arzt und Promotionskosten
Sind Promotionskosten für Ärzte steuermindernd absetzbar?
Promotionskosten „von der Steuer absetzen“?
Was lange Jahre umstritten war, ist seit 2002 endgültig geklärt: Promotionskosten (wie zum Beispiel Fahrtosten oder Druckkosten für die Dissertation) sind für Ärzte steuermindernd absetzbar. Denn die Promotionskosten für einen Arzt gelten dann nicht als privat veranlasst, wenn die Promotion berufsbezogen ist – was in 99 Prozent aller Fälle auch so sein dürfte. Der Bundesfinanzhof hat dies in einem Grundsatzurteil so festgesetzt.
Das bedeutet, dass die Promotionskosten in vollem Umfang steuermindernd abzugsfähig. Und zwar bei angestellten Ärzten als Werbungskosten oder bei freiberuflichen Ärzten als Betriebsausgaben.
Quelle: BFH, Urteil vom 04.11.2003 VI R 96/01.
Doch was ist, wenn das Finanzamt nur 6.000 € als Sonderausgaben ansetzt? Was können Sie tun, wenn Sie während der Promotion keine steuerpflichtigen Einkünfte haben? Und gelten diese Regelungen auch für Habilitationskosten oder Ausbildungskosten zu einer Facharztqualifikation?
Beratungshinweis von Jasper Steuerberater Köln
Die Promotionskosten eines Arztes sind als Werbungskosten uneingeschränkt steuermindernd abzugsfähig. Wenn das Finanzamt nur 6.000 € als Sonderkosten ansetzt, dann sollten Sie in diesem Fall Einspruch einlegen. Denn Sonderausgaben sind private Kosten, die beschränkt abzugsfähig sind. Bei den Promotionskosten handelt es sich aber – wie von der Rechtsprechung bestätigt – um Werbungskosten. Und die sind unbeschränkt abzugsfähig.
Sollten Sie während der Promotion keine steuerpflichtigen Einkünfte haben, so können Sie die Kosten in das Vorjahr zurücktragen, oder – wenn dies für Sie günstiger ist – in die nächsten Jahre vortragen. Dies führt dann dazu, dass die Kosten sich steuermindernd bemerkbar machen. Dies geht allerdings nur bei Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Auch deshalb ist es wichtig, dass das Finanzamt die Kosten richtig einordnet.
Diese Regelungen gelten auch für Habilitationskosten oder Ausbildungskosten zu einer Facharztqualifikation.