Notfallpraxis bei Ärzten
Notfallpraxis: Kosten ungekürzt abzugsfähig
Die Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer kann dann verweigert oder die abzugsfähigen Kosten gekürzt werden, da Ihnen ja ein außerhäuslicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wie ist der Sachverhalt aber, wenn Sie zusätzlich als selbständiger Arzt eine Notfallpraxis eingerichtet haben?
Die Kosten für diese Räumlichkeiten Ihrer Notfallpraxis können in voller Höhe steuersparend abgesetzt werden. Dies hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits im Jahr 2002 bestätigt.
Angebot: Ob die Voraussetzungen tatsächlich alle vorliegen, muss allerdings in jedem Einzelfall individuell geklärt werden. Jasper Steuerberatung klärt dies gern für Sie.
Beratungshinweis von Jasper Steuerberatung
Wenn die Finanzverwaltung Ihr Recht verweigert, so muss ein begründeter Einspruch eingelegt werden. Welche Anträge gestellt werden müssen, besprechen wir ausführlich mit Ihnen und werden natürlich in Ihrem Auftrag beim Finanzamt vorstellig. Sprechen Sie uns frühzeitig an. Denn der Einspruch muss spätestens 1 Monat nach Bescheidsdatum beim Finanzamt eingelegt worden sein.