Kurznews: Überbrückungshilfen werden verlängert

Laut dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfen bis zum 30. September 2021 als „Überbrückungshilfe III Plus“. Auch die Neustarthilfe wird bis Ende September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Die bewährten Förderbedingungen werden bei der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten.

„Die Bundesregierung erhöht auch die Obergrenze für die Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus. Künftig können Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind, bis zu 40 Mio. Euro als Schadensausgleich im Rahmen der Überbrückungshilfe geltend machen.“

BMWi

Neu ist auch die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten.

BMWi

Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite des BMWi und des Deutschen Steuerberaterverbandes.

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Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.