Informatik und Gründung – Gewerbeanmeldung
Freiberufler oder Gewerbebetrieb – das ist hier die Frage
Wer als Selbständiger ein Unternehmen im Informatikbereich gründen will, der muss sich im Vorhinein darüber informieren, ob er als Freiberufler oder Gewerbebetrieb auftreten will. Über die Zuordnung zu einem der beiden Bereiche entscheidet letztlich das Finanzamt. Wer als Freiberufler gilt, steht im Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG).
Informatik – Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung
Der Freiberufler benötigt keinen Gewerbeschein. Er muss sich lediglich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden. Sie müssen sich allerdings beim Finanzamt mit einem Anmeldeformular (= betrieblicher Erfassungsbogen) anmelden. D er Freiberufler braucht keine Gewerbesteuer zu zahlen.
Informatik – Gewerbetreibende müssen eine Gewerbeanmeldung machen
Der IT-Gewerbetreibende ist verpflichtet, sein Gewerbe bei der Gemeinde/Stadt anzumelden und einen Gewerbeschein beantragen. Dies geschieht in der Regel formlos.
Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?
Sie gehen zum Gewerbeamt Ihrer Gemeinde und beantragen den Gewerbeschein. Wenn Sie Verzögerungen vermeiden wollen, sollten Sie vorab folgende Dokumente beantragen:
- polizeiliches Führungszeugnis § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG),
- Auszug aus dem Gewerberegister, § 150 Zentralregistergesetz.
Für den gewerbliche Informatikbereich gibt es eine Besonderheit. Die Gewerbeordnung sieht vor, dass für den IT-Gewerbezweig der An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere von
- Unterhaltungselektronik,
- Computern,
- optischen Erzeugnissen,
- Fotoapparaten,
- Videokameras,
die zuständige Behörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen hat. Zu diesem Zweck hat der Gewerbetreibende bei Anmeldung ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
Beratungshinweis von Jasper Steuerberatung
- Beachten Sie bei der Gewerbeanmeldung folgendes: Legen Sie die Dokumente dem Gewerbeamt nicht vor, werden diese über die entsprechenden Ämter angefordert. Das kann aber zu Zeitverzögerungen führen. Falls Sie es eilig haben, wird der Antrag auf Gewerbeschein wesentlich schneller erteilt.
- Zu der Frage, wie die Einordnung in „Freiberufler, Freie Berufe, Gewerbebetrieb, Unternehmer“ rechtlich geregelt ist, wird hier in Kürze ein informativer Artikel veröffentlicht.
- Die Gewerbeanmeldung müssen Sie selbst veranlassen. Alles andere können wir für Sie übernehmen, insbesondere die steuerliche Anmeldung, die Beantragung der Steuernummer, die Beantragung der Umsatzsteueridentifikationsnummer, die Umsatzsteuervoranmeldung, die Dauerfristverlängerung und weitere steuerliche Pflichten.