Fahrtkosten und Studium
Sind die Fahrtkosten für das Erststudium von der Steuer absetzbar?
Studienkosten können bei einem Erststudium in der Einkommensteuererklärung bis zu 6.000 € als Sonderausgaben steuersparend eingesetzt werden. In Hinblick auf Fahrtkosten hat das Finanzamt bisher allerdings die Fahrstrecke zwischen Hochschule und Wohnung nur mit den einfachen Entfernungskilometer angesetzt. Dieser Auffassung ist der Bundesfinanzhof nun entgegen getreten. Die Richter sind der Auffassung, dass die Vorschriften, die für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten, bei einem Studium nicht anwendbar sind, weil eine Hochschule nun mal nicht mit einer Arbeitsstätte gleichzusetzen ist.
Die steuerliche Folge: Ab sofort kann zur Berechnung der Fahrtkosten die Wegstrecke hin und zurück angesetzt werden. Multipliziert mit 0,30 € ergeben sich dann die absetzbaren Fahrtkosten.
Quelle: BFH vom 9.2.2012 VI R 42/11.