Gefälschte E-Mail im Namen des BZST im Umlauf!
Leider wieder aktuell: bereits 2015 hatten wir eine Warnung veröffentlicht, dass Betrugs-E-Mails im Umlauf sind. In letzter Zeit wurden uns wieder verstärkt Fälle herangetragen. Auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat eine Warnung herausgegeben:
Vermeintlicher Steuerrückerstattungsanspruch gefälschte E-Mail
In der Meldung heißt es, dass Betrüger sich als das Bundeszentralamt für Steuern ausgeben und „behaupten, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse ein in der E-Mail verlinktes Formular ausgefüllt werden.“
Das sollten Sie tun
Öffnen Sie diese E-Mails auf keinen Fall – und schon gar nicht den Anhang. Löschen Sie stattdessen die E-Mail.
Im Übrigen hat das Bundeszentralamt für Steuern nichts mit Steuerrückerstattungen zu tun. Zuständig ist Ihr Finanzamt. Doch auch hier gilt: Bescheide werden nicht per E-Mail verschickt. Höchstens in ELSTER – ein Projekt zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet – bereitgestellt.
Unser Rat
Seien Sie grundsätzlich misstrauisch, wenn Ihnen jemand oder eine Organisation Geld in Aussicht stellt. Ganz besonders, wenn der Geldsegen aus heiterem Himmel zu kommen scheint (z. B. angeblicher Lottogewinn etc.). Getreu dem Motto: Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist meistens auch nicht wahr.
Übrigens, uns ist aufgefallen, dass Betrugs-E-Mails immer professioneller werden. Früher wimmelte oft vor lauter Rechtschreibfehlern und unpersönlicher Anrede. Mittlerweile machen diese E-Mails leider oft auf den ersten Blick inhaltlich und designtechnisch einen „guten“ Eindruck. Stutzig werden sollte man daher auch bei Kleinigkeiten z. B. wenn die Absender-E-Mailadresse nicht mit der Internetadresse der Organisation übereinstimmt (oder sogar von bekannten allgemeinen E-Mail-Providern stammt).