So setzen Sie Steuerberatungskosten ab!
Steuerberatungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
Wir kriegen ab und an die Frage gestellt, ob eigentlich Steuerberatungskosten steuersparend abgesetzt werden können. Das kommt darauf an. Worauf, das sagen wir Ihnen jetzt:
Welcher Teil der Steuerberatungskosten ist abzugsfähig?
Steuerberatungskosten können dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuersparend abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dies ist beispielsweise der Fall bei Kosten, die anfallen bei
Gewerbebetrieben und Freiberuflern für die Erstellung
- eines Businessplans bei der Existenzgründung oder für die Finanzierung,
- des steuerlichen Gründungskonzepts und die Beratungskosten hierfür,
- der Buchführung,
- der Umsatzsteuervoranmeldungen,
- des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,
- der Umsatzsteuererklärung,
- der Gewerbesteuererklärung,
- der Anlage G oder S oder EÜR in der Einkommensteuererklärung,
- die Lohnabrechnung,
- beruflich bezogenen Steuergestaltungsfragen.
Arbeitnehmern/Angestellten/Beamten für
- die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Anlage N.
Vermietern für
- die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.
Welcher Teil der Steuerberatungskosten ist nicht abzugsfähig?
Es gibt natürlich auch einen nicht abzugsfähigen Teil. Keine steuersparende Kosten – da diese nicht berufsbezogen sind beispielsweise Beratungskosten für folgende Tätigkeiten:
- die Beratung in Fragen der Vorsorgeaufwendungen (steuergünstige Rentenbeiträge), Spenden,
- die Beratung und Fragen zu außergewöhnlichen Belastungen,
- die Erstellung von Erbschaft-und Schenkungsteuererklärungen,
- Beratung zu steuerfreien Einkünften,
- Beratung zu ausländischen Einkünften, die in Deutschland nicht besteuert werden.
Beratungshinweis von Jasper Steuerberater Köln
Sie sehen also: Beim Besuch eines Steuerberaters können Sie durchaus Geld sparen. Sie müssen zwar die Honorarrechnung bezahlen, trotzdem ist es oft lohnenswert, weil aus der Arbeit des Steuerberaters weit größere Ersparnisse resultieren können. Besonders, wenn Sie einen Teil der Steuerberaterkosten wieder „von der Steuer absetzen“ können. Achten Sie bei den Rechnungen eines Steuerberaters aber genau darauf, dass er die einzelnen Leistungen detailliert aufführt, damit der abzugsfähige Teil nicht verloren geht und Sie somit auch Geld sparen können.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.