Welche Steuernummern gibt es?
Steuernummer – StNr, USt-IdentNr, IdNr und eTin
Zurzeit gibt es vier Steuernummern, die allerdings unterschiedlich Verwendung finden. Die steuerbezogenen Nummern sind
- Steuernummer
- Persönliche Identifikationsnummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- eTin
Für den Steuerlaien führt dies immer wieder zu Verwirrung. Deshalb hier ein Beratungshinweis wozu die Steuernummern dienen und wie sie Verwendung finden.
Wichtig für Unternehmer: Bitte verwechseln Sie die Steuernummern nicht. Warum, wird im Folgenden deutlich:
Erläuterung der einzelnen Steuernummern
Steuernummer (StNr)
Dies ist die Nummer, die von Ihrem zuständigen Finanzamt vergeben wird.
Existenzgründer beantragen sie durch Antrag beim Finanzamt. Dieser Antrag heißt „Steuerliche Erfassung“.
Sie dient der Verwaltung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten. Sie wird vergeben für alle Angelegenheiten, für das Ihr Finanzamt zuständig ist. Sobald Sie sich beim Finanzamt melden, erhalten Sie diese Steuernummer. Sie dient zur Abwicklung aller Steuern (Steuerveranlagung), für die Ihr Finanzamt zuständig ist.
Diese sind z. B.
- Einkommensteuer
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
Für andere Steuern werden von anderen Ämtern weitere Steuernummern vergeben, wie z. B. Grundsteuer, Kfz-Steuer, Erbschaftsteuer, Zweitwohnungsteuer.
Die Steuernummer ist in jeder Steuererklärung anzugeben. Sie wird auch auf jedem Steuerbescheid ausgewiesen.
Neben der Durchführung der Steuerveranlagung dient die Steuernummer auch einem Unternehmer dazu, sich in seinen Rechnungen als Unternehmer auszuweisen. Dazu muss er als Unternehmer beim Finanzamt gemeldet sein und erhält dann eine besondere Steuernummer, unter der dann alle seine Angelegenheiten abgewickelt werden. Nur wenn diese unternehmerische Steuernummer auf den Rechnungen ausgewiesen ist, kann der Rechnungsempfänger den umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug geltend machen, sofern er selbst Unternehmer ist (vgl. dazu Checklisten „Gründer und Steuern“).
Wechselt bei einem Umzug die Zuständigkeit des Finanzamts, so erhalten Sie von Ihrem neu zuständigen Finanzamt eine neue Steuernummer.
Unter der Steuernummer erhalten Sie oder Ihr Bevollmächtigter Auskunft über Ihre gesamten steuerlichen Angelegenheiten (z. B. wann der letzte Steuerbescheid ergangen ist, wie hoch die Steuern festgesetzt wurden, ob Sie immer pünktlich gezahlt haben).
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdentNr)
Neben der soeben beschriebenen Steuernummer gibt allerdings noch eine weitere Steuernummer, mit der sich der Unternehmer als solcher auf seinen Rechnungen ausweisen kann. Dies ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-IdentNr genannt.
Sie wird nicht vom Finanzamt vergeben, sondern durch das Bundeszentralamt für Steuern. Die Nummer bleibt Ihnen auch bei einem Umzug erhalten.
Diese Nummer dient nicht dazu, Sie zur Umsatzsteuer zu veranlagen (dazu dient wie beschrieben die Steuernummer), sondern sie dient dazu, sich innerhalb der Europäischen Union auszuweisen. Jeder Unions-Unternehmer kann eine solche Nummer beantragen. Sie dient im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen Unternehmern dazu Nettorechnungen auszustellen. Damit wird das sehr umständliche Erstattungsverfahren über die Grenzen hinweg vermieden.
Die USt-IdentNr besteht aus 11 Stellen. Sie ist daran zu erkennen, dass sie immer mit einem zweistelligen Länderkennzeichen beginnt, in Deutschland mit DE und dann 9 Ziffern.
Wem eine solche Nummer zugeteilt wurde, ist verpflichtet, sie im Geschäftsverkehr auszuweisen. Insbesondere auf einer Homepage muss sie im Impressum geführt werden.
Im EU-Geschäftsverkehr sind Sie verpflichtet, Ihre eigene USt-IdentNr zu führen. Stellen Sie Rechnungen aus, so muss auch die USt-IdentNr des Geschäftspartners auf Ihren Rechnungen ausgewiesen werden. Nur dann dürfen Sie ohne Umsatzsteuer liefern.
Außerdem müssen Sie die USt-IdentNr im Impressum Ihrer Homepage angeben. In einem Urteil vom 2. April 2009 (Az. 4 U 213/08) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass schon eine unterlassene Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum der Webseite eines geschäftsmäßigen Anbieters ausreicht, um abgemahnt zu werden.
Sie sind verpflichtet, die Gültigkeit der ausländischen USt-IdentNr zu überprüfen. Dies kann entweder über das Internet beim Bundeszentralamt für Steuern geschehen (www.bzst.de) oder auch schriftlich (was beim ersten Kontakt mit dem EU-Unternehmer zu empfehlen ist). Versäumen Sie die Prüfung der Nummer und stellt sich heraus, dass der Rechnungsempfänger kein Unternehmer ist, haften Sie im Inland für die dann fällige Umsatzsteuer.
Die USt-IdentNr kann statt der Steuernummer (siehe oben) in den Rechnungen ausgewiesen werden. Dies hat zwei entscheidende Vorteile:
- mit der USt-IdentNr erhält kein Unberechtigter Auskunft beim Finanzamt über Ihre steuerlichen Angelegenheiten; Sie weisen sich lediglich als EU-Unternehmer aus,
- da die USt-IdentNr bei einem Umzug bestehen bleibt, brauchen Sie keine neuen Rechnungsvordrucke zu erstellen.
Persönliche Steuer- Identifikationsnummer (IdNr)
Unter dieser 11-stelligen Nummer werden alle Einkommensteuerangelegenheiten abgewickelt. Zurzeit behält die vom Finanzamt vergebene StNr aber auch für die Einkommensteuer noch ihre Gültigkeit.
Die IdNr dient innerhalb der Verwaltung auch zum Datenaustausch zwischen den Ämtern. So meldet z. B. die Arbeitsagentur die Höhe des Arbeitslosengeldes unter dieser Nummer an das Finanzamt. Krankenversicherungen sind verpflichtet, unter dieser Nummer die steuerlich abzugsfähigen Beträge zu melden oder Meldungen im Zusammenhang mit der Riesterrente oder der Rürup-Rente (Basisrente) vorzunehmen.
Die persönliche Indentnummer erhalten Sie automatisch als in Deutschland wohnender Bürger. Auch Neugeborene erhalten diese Nummer.
Wichtiger Hinweis für Unternehmer
Die IdNr dient nur einkommensteuerlichen Zwecken. Mit der Umsatzsteuer hat sie nichts zu tun. Deshalb gehört die IdNr auch nicht auf die Rechnungen. Hier ist nach wie vor entweder die StNr des Finanzamts oder die USt-IdNr auszuweisen.
Achten Sie darauf, dass Ihre Lieferanten die richtige Nummer auf den Rechnungen ausweisen – also entweder die Steuernummer des Finanzamts die 11-stellige USt-Id, die mit dem Länderkennzeichen beginnt. Wird die falsche Nummer (nämlich die persönliche IdNr) ausgewiesen, erhalten Sie keinen Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung.
eTin für Lohnsteuerzwecke
Die Nummer steht auf der Lohnsteuerbescheinigung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Jahresende aushändigt. Sie dient dazu, die Daten aus dem Lohnkonto elektronisch an die Finanzverwaltung zu übertragen.
Sie muss in der Einkommensteuererklärung in der Anlage N angegeben werden. Ansonsten brauchen Sie sie nirgends auszuweisen.
Was ist zu veranlassen?
Für Gründer: Beim Finanzamt die gewerbliche oder freiberufliche StNr beantragen.
Zugleich können Sie eine USt-IdNr beantragen
Ihre Rechnungsformulare (= Ausgangsrechnungen): Weisen Sie die UST-IDNr auf ihren Rechnungen aus. Ein Ausweis der Finanzamtssteuernummer ist dann nicht mehr notwendig.
Der Ausweis des Finanzamts ist nicht notwendig und auch nicht zu empfehlen.
Erhaltene Rechnungen (= Eingangsrechnungen): Achten Sie bitte darauf, dass die Eingangsrechnungen die richtige Nummer enthält; es muss entweder die Steuernummer sein oder die 11-stellige USt-IdNr, beginnend mit dem Länderkennzeichen (für deutsche Unternehmer: DE).
Tipp: Existenzgründer und Steuernummern
Wenn Sie Existenzgründer sind und eine Steuernummer beantragen möchten, lesen Sie auch diesen Artikel: Antrag auf Steuernummer.
Vielen Dank, toller Beitrag
Die Frage nach der Notwendigkeit der Nummern hat an mich der Sohn gerichtet. Dankbar für die Erörterungen von den Steuernummern! Fürs Finanzwesen, wofür er sich eigentlich interessiert, sind diese Kenntnisse grundlegend.