Vermietung an Angehörige

Vermietung an Angehörige

Höhere Steuerbelastung durch Vermietung an Angehörige?

Haben Sie als Vermieter auch eine Wohnung oder ein Haus an Angehörige vermietet? Möglicherweise sogar für eine Miete, die unter dem ortsüblichen Mietpreis liegt?

Vermietung an Angehörige
Die Vermietung an Angehörige kann zu einer deutlich höheren Steuerbelastung führen. Es kommt aber darauf an, ob die Miete unter dem ortsüblichen Preis liegt.

In diesem Fall droht Ihnen möglicherweise eine deutliche Steuermehrbelastung im Vergleich zu der Vermietung an Nicht-Angehörige zum ortsüblichen Mietpreis. Denn es gilt: Wer seinen Angehörigen – seien es Tochter, Sohn, Eltern, Großeltern, Schwester oder Bruder – eine Wohnung zu einer unüblichen Miete überlässt, dem kürzt das Finanzamt die abzugsfähigen Werbungskosten drastisch.

Und das kann zu deutlich höheren Steuern führen. Das muss aber nicht sein. Wie Sie die höhere Steuerbelastung umgehen können, erfahren Sie in den nun folgenden Abschnitten:

Wann droht eine höhere Steuerbelastung durch Vermietung an Angehörige?

Beträgt die Miete mehr als 66 Prozent der ortsüblichen Miete, so sind auch bei solchen Mietverträgen die mit der Wohnung in engem Zusammenhang stehenden Kosten steuermindernd abzugsfähig – und zwar in voller Höhe. Sollten Sie allerdings nur bis zu 66 Prozent der ortsüblichen Miete berechnen, kürzt das Finanzamt die abzugsfähigen Werbungskosten. Damit zahlen Sie als Vermieter in vielen Fällen zu viel Steuern. Die Steuermehrbelastung kann schnell mehrere tausend Euro pro Jahr betragen. Und das nur durch falsche Vertragsvereinbarungen.

Was also können Sie tun?

Die günstigste Konstellation bei der Vermietung an Angehörige kann nicht pauschal bestimmt werden. Sie muss individuell berechnet werden. Dafür steht unsere Kanzlei Jasper Steuerberatung Ihnen gerne zur Verfügung. Für unsere Beratung berechnen wir natürlich ein Honorar. Das aber vermeidet steuerlich ungünstige Mietverträge. Oder anders ausgedrückt: ein einmal investiertes Honorar ermöglicht Ihnen jahrelange Steuerersparnisse.

Wenn Sie Vermieter sind und eine Wohnung an Angehörige vermieten, sollten Sie uns ansprechen (info @ jasper-steuerberatung.de). Wir erledigen das gerne für Sie.

Anonymisierte Erhebung von IP-Adressen, siehe Datenschutzseite:
[Total: 0 Average: 0]

Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.