Schon KiStAM abgefragt? Jetzt bis Ende November!
Holen Sie jetzt das KiStAM ihrer Gesellschafter ein!
Wie bereits in unserem Artikel zum Kirchensteuerabzugsverfahren und Kapitalgesellschaften ausführlich berichtet, gilt für abzugsverpflichtete Kapitalgesellschaften derzeit, die KiStAM-Abfrage für das Jahr 2015 über die Bühne zu bringen. Und es gibt gute Neuigkeiten für alle, die noch nicht die Gelegenheit hatten, diese Aufgabe auf ihrer To-Do-Liste abzuhaken!
KiSTAM-Abfrage schon in Angriff genommen?
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschafft den Unternehmen mit dem 31. November 2014 als neuen Stichtag für die KiStam-Abfrage mehr Spielraum. Das bedeutet, dass die kirchensteuerabzugsverpflichteten Kapitalgesellschaften nun einen ganzen Monat mehr Zeit haben, um die Abfrage erfolgreich abzuschließen. Ursprünglich war für den Abruf ein Zeitraum von Anfang September bis Ende Oktober 2014 vorgesehen. Ob dieser verlängerte Zeitraum auch für Folgejahre gelten wird, ist noch nicht abzusehen.
Registrierung bzw. Zulassung schon beantragt?
Um die KiStAM-Abfrage durchzuführen, ist es notwendig, dass sich kirchensteuerabzugsverpflichtete Kapitalgesellschaften (z. B. GmbHs oder UGs) beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren sowie die Zulassung für das Verfahren beantragen. Sollten Sie dies noch nicht in Angriff genommen haben, obwohl Ihre Kapitalgesellschaft abfragepflichtig ist, empfiehlt das Bundeszentralamt für Steuern, sich so schnell wie möglichst an das BZSt zu wenden (siehe Link des BZSt).
Übrigens, nicht alle Kapitalgesellschaften sind zur Abfrage verpflichtet. Lesen Sie dazu bitte unseren Artikel zum Kirchensteuerabzugsverfahren und Kapitalgesellschaften bzw. unseren Artikel „Ein-Mann GmbH – Kirchensteuerabzugsverfahren ja oder nein?„.
Jasper Steuerberater Köln empfiehlt:
Wenn bei Ihnen die KiStAM-Abfrage noch ansteht, gehen Sie diese am Besten möglichst zeitnah an. Denn auch wenn Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr abhetzen müssen: Die Zeit vergeht trotzdem oft schneller als man denkt – besonders wenn einem neben den normalen Unternehmenstätigkeiten auch noch lästige Stichtage im Nacken sitzen! Also Augen zu und durch!
Das gilt insbesondere dann, wenn nicht nur die Abfrage des Kirchensteuerabzugsmerkmals ansteht, sondern auch noch die Registrierung bzw. die Beantragung der Zulassung im Raum stehen. Gerade letztere nehmen – laut Bundeszentralamt für Steuern – einige Zeit in Anspruch. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei:
Also, worauf warten Sie? Packen Sie den Stier bei den Hörnern!