Informatiker: Freiberuflich und gewerblich?
Wie sind Informatiker einzuordnen, die sowohl freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten haben?
Informatiker sind je nach ihrem Ausbildungsgrad als Freiberufler oder Gewerbebetrieb einzuordnen. Wie aber ist die Einordnung, wenn ein Informatiker sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig ist und/oder die gewerbliche Tätigkeit nebenberuflich ist?
Beispiel für die Einordnung:
Sie sind von ihrer Ausbildung her Diplom-Informatiker und als solcher als Freiberufler tätig. Daneben programmieren sie eine App und vertreiben sie über mehrere Plattformen. Für diese Tätigkeit haben Sie einen Gewerbeschein beantragt. Steuerlich haben Sie also Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit.
Aber: Wie sieht das Finanzamt Ihre gesamte berufliche Arbeit und ordnet Sie ein? Das Amt wird zunächst annehmen, dass die gewerbliche Arbeit überwiegt (warum, das weiß man nicht so genau). Natürlich möchten Sie mit Ihren Freiberuflereinkünften nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
Aber was Sie möchten, ist leider nicht ausschlaggebend für das Finanzamt. Deshalb benötigen Sie eine Lösung für das Problem. Lesen Sie hier die Kurzbeschreibung:
Beratungshinweis von Jasper Steuerberater:
- Trennen Sie die beiden Bereiche, in dem Sie z. B. zwei Buchführungen einrichten und zwei Jahresabschlüsse erstellen oder
- gründen Sie eine Kapitalgesellschaft (Unternehmergesellschaft oder GmbH) für die gewerblichen Tätigkeiten.
Jede der beiden Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile. Die Thematik ist komplex. Aber grundsätzlich gibt es Lösungen, die Ihre Tätigkeit als Freiberufler nicht gefährdet und trotzdem nebenbei oder auch hauptberuflich einen Gewerbebetrieb betreiben können. Sie müssen sich allerdings richtig organisieren. Einzelheiten besprechen wir gern mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, z. B. Trennung der einzelnen Tätigkeiten, steuerliche Pflichten, Kosten, idealer Weg bei zukünftigem Wachstum des gewerblichen Bereichs, Probleme mit einer GbR, Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder in eine GmbH.