Rentner und Steuern: was Sie beachten müssen
Vorweg an alle jüngeren Leser: Dieser Beitrag richtet sich nicht nur an Rentner. Vielleicht sind sie noch nicht im Internet unterwegs (obwohl ältere Menschen in dieser Hinsicht mittlerweile stark unterschätzt werden). Sollte das Thema Ihre Eltern oder Großeltern betreffen: informieren Sie sie, bevor das Finanzamt sich meldet. Besser frühzeitig handeln, statt mit Strafe bedroht zu werden.!
Rentner – Müssen Renten versteuert werden?
Die derzeitige Lage: Lange Zeit glaubten Rentner, ihre Renten nicht versteuern zu müssen. Das stimmte aber noch nie. Nur war es vor 2005 so, dass die ausgezahlten Altersruhegelder meist unter den der Einkommensteuer zu unterwerfenden Freibeträge lagen.
Zu versteuern war der sog. „Ertragsanteil“. Das ist der Teil, der über dem eingezahlten Eigenanteil liegt. Das Steuerrecht pauschaliert diesen Anteil. Vor 2005 lag der Ertragsanteil beispielsweise für Renten, die ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt wurden, bei 27% der ausgezahlten Rente. Er war damit so gering, dass die meisten Altersruhegeld-Bezieher unter dem Grundfreibetrag der Einkommensteuer lagen und somit steuerfrei blieben.
Die steuerliche Folge
Wer eine Betriebsrente bezog wusste aber, dass diese wie ein Angestelltengehalt der Lohnsteuer unterlag (und unterliegt) und der ehemalige Arbeitgeber die Rente dem Lohnsteuerabzug unterwerfen musste.
Altersruhegeld und Betriebsrente zusammen gerechnet überschritten meist den Tariffreibetrag, so dass sie der Einkommensteuer unterworfen werden mussten (und müssen). Deshalb musste dieser Personenkreis auch schon immer eine Einkommensteuererklärung abgeben, es wurde ein Steuerbescheid erlassen und die Differenz zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer musste nachgezahlt werden. In solchen Fällen wurde dann vom Finanzamt gleichzeitig ein Einkommensteuervorauszahlungsbescheid erlassen. Das bedeutet: die betroffenen Rentner mussten pro Quartal eine bestimmte Summe im Voraus entrichten.
Genau dieses Prinzip gilt auch nach 2004 weiterhin. Der Unterschied besteht darin, dass der „Ertragsanteil“ nunmehr nicht mehr als den steuerpflichtigen Teil bestimmt, sondern ein durch Gesetz festgelegter Freibetrag. Der Freibetrag richtet sich – wie der seinerzeitige Ertragsanteil – nach dem Renteneintrittsalter, ist aber viel niedriger als vor 2005. Er wurde für das Jahr 2005 mit 50% festgelegt (was großzügig klingt, aber gegenüber dem früheren System weitaus geringer ist). Außerdem sinkt der Freibetrag mit jedem Jahr, zu dem die Rente nach 2005 in Kraft tritt, um 2%. Dies hat zur Folge, dass Rentner, die Ihre Rente erstmalig in 2012 beziehen, nur noch einen Freibetrag von 36% haben. Der zu versteuernde Betrag liegt also bei 64% des Bruttobetrags der Rente.
Die steuerliche Folge: Der Grundfreibetrag, der jedem Steuerpflichtigen zusteht, wird schneller überschritten, so dass immer mehr Rentner in die Besteuerung hineinwachsen. Und wer neben dem Altersruhegeld eine Betriebsrente bezieht, muss mit einer weitaus höheren Steuerlast rechnen.
Beratungshinweis von Steuerberater Jasper Köln
Die Finanzämter sind derzeit dabei, alle Rentner zu überprüfen. Dies können sie leicht, da die Rentenversicherungsträger die Höhe der Renten an das Finanzamt melden müssen. Handeln Sie, bevor das Finanzamt Sie dazu auffordert, weil Sie in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgeben haben, obwohl Sie möglicherweise dazu verpflichtet gewesen wären.
Steuerberater Jasper empfiehlt allen Rentnern:
- Stellen Sie alle Rentenbescheide ab 2005 pro Jahr zusammen,
- Sollten Sie weitere Einkünfte, beispielsweise Zinsen, Dividenden oder ausländische Einkünfte z.B. aus Vermietung vergessen haben, ermitteln Sie diese Einkünfte, ggf. aus dem ausländischen Steuerbescheid auch dann, wenn Sie die Einnahmen bereits im Ausland versteuert haben (ausländische Einkünfte erhöhen den inländischen Steuersatz),
- Prüfen Sie, ob Sie über den Tariffreibetrag liegen,
- Sollten Sie darüber liegen, sollten Sie für die Vergangenheit eine steuerliche Nachmeldung (strafbefreiende Selbstanzeige) erwägen,
- Sprechen Sie mit uns, falls Sie Zweifel haben, wie man den zu versteuernden Betrag ermittelt und wie man Selbstanzeige beim Finanzamt einreicht; wir helfen Ihnen für ein faires Honorar zur steuerlichen Rechtssicherheit und befreien Sie von Selbstzweifel, ob sie alles richtig gemacht haben.
Sie kennen den berühmten Spruch: Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen. Die Finanzamt kann leider die wohlverdiente Ruhe im Alter empfindlich stören. Das haben Sie nicht verdient – nur weil Sie komplizierte Steuergesetze nicht durchschaut haben! Die Selbstanzeige ist ein vernünftiger Weg, um aus der Situation heraus zu kommen. Nur muss sie richtig in die Wege geleitet werden. Sie müssen zwar die nicht entrichteten Steuern plus Zinsen (0,5 % pro Monat ohne Zinseszins) nachzahlen, brauchen aber keine Strafe zu zahlen. Und für die Zukunft zahlen Sie auf Ihre Renten dann die geforderten Steuern und können beruhigt schlafen (glauben Sie es, in unserer Kanzlei gibt es viel Erfahrung in dieser Hinsicht).