Kurznews: NRW-Richtlinie zur Corona-Soforthilfe veröffentlicht (Vorabveröffentlichung)

Das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen NRW hat die Richtlinie zur Soforthilfe veröffentlicht (Vorabveröffentlichung).

Hier finden Sie die Vorabveröffentlichung

Die Förderrichtlinie NRW-Soforthilfe 2020 soll in Nr. 14 des Ministerialblatts für das Land Nordrhein-Westfalen amtlich veröffentlicht werden.
Die Vorabveröffentlichung der NRW-Soforthilfe-Richtlinie finden Sie in dieser PDF-Datei.

Hier finden Sie weitere wichtige Informationen

Unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 finden Sie weitere Informationen. Zum Beispiel den wichtigen Hinweis, dass ggf. zu leistende Rückzahlungen nicht selbstständig zurück überwiesen werden sollen, sondern auf das offizielle Schreiben mit Vordruck für die Berechnung gewartet werden soll. Auch wird vor Betrügern gewarnt. Nur diese Absender-E-Mail-Adresse sei korrekt: noreply@soforthilfe-corona.nrw.de.

Anonymisierte Erhebung von IP-Adressen, siehe Datenschutzseite:
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Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.