Kommt es vor, dass Sie beruflich auswärts tätig sind? Ob als Berufskraftfahrer oder als Geschäftsreisender? Dann können Sie Reisekosten absetzen!

Nicht nur Übungsleiter können die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Berechtigt sind eine Vielzahl von nebenberuflichen Tätigkeiten, wie z. B. Künstler, die ihre Tätigkeit in einem Altenheim ausüben, ambulante Pflegedienste, Tanzlehrer, Betreuer und Co.

Nicht nur für Übungsleiter: Was ist die Übungsleiterpauschale und wie können Sie von ihr profitieren? Informieren Sie sich, um die Vergünstigung zu nutzen!