Podologe und Umsatzsteuer
Podologe: Wer die staatliche Prüfung zum Podologen abgelegt hat & als solcher tätig wird, ist von der Umsatzsteuer befreit. Lesen Sie mehr.
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Physiotherapeutische Anschlussbehandlung und Umsatzsteuer: Betroffene können Vorsteuern von der zu zahlenden Umsatzsteuerschuld abziehen. Lesen Sie mehr!