Bildschirmarbeitsbrille: Kostenübernahme durch Arbeitgeber steuerfrei
Bildschirmarbeitsbrille: Die Kostenübernahme von Bildschirmarbeitsbrillen durch den Arbeitgeber ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Bildschirmarbeitsbrille: Die Kostenübernahme von Bildschirmarbeitsbrillen durch den Arbeitgeber ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.