Systemadministrator: Wer erfolgreich die staatl. Prüfung zum Betriebswirt-EDV ablegt, kann als Freiberufler im Steuerrecht anerkannt werden.

Informatiker sind je nachdem als Freiberufler oder Gewerbebetrieb einzuordnen. Doch was ist, wenn sich beides überschneidet? Lesen Sie mehr!