Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gilt nur für eine Wohnung
Zusammen veranlagte Ehegatten mit mehreren Wohnungen können die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum Höchstbetrag in Anspruch nehmen
Zusammen veranlagte Ehegatten mit mehreren Wohnungen können die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum Höchstbetrag in Anspruch nehmen