Hier eine Info zum weiteren Abrechnungsverfahren bei der Corona-Soforthilfe: Das Abrechnungsverfahren wird jetzt nachgebessert. Außerdem steht fest: Der Stichtag für die Rückmelde-Frist fällt nun einheitlich auf den 30. November 2020. Das bedeutet, dass eventuelle Rückzahlungen bis zum 31. März 2021 …

Kurznews NRW Soforthilfe – Verbesserungen im Abrechnungsverfahren, Rückmeldung Herbst Weiterlesen »