Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger von der Gewerbesteuer befreit
Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Einkünfte aus diesen Berufen sind selbständige Einkünfte. Lesen…
Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Einkünfte aus diesen Berufen sind selbständige Einkünfte. Lesen…