Existenzgründung und Antrag auf Steuernummer
Steuernummer beantragen
Wer sich selbständig macht, benötigt eine Steuernummer. Und dies aus mehreren Gründen. Zunächst einmal möchte das Finanzamt eine Akte von Ihnen anlegen. Dies geschieht heutzutage elektronisch und wird über eine Steuernummer gesteuert. Das Finanzamt führt Sie unter Ihrer Steuernummer. Sie geben unter Ihrer Steuernummer Steuererklärungen ab, das Finanzamt erstellt Steuerbescheide. Weiterhin benötigen Sie die Steuernummer, um Rechnungen ordnungsgemäß auszustellen. Denn der Fiskus verlangt den Ausweis der Steuernummer auf Ihren Rechnungen.
Wenn Sie eine Steuernummer erhalten haben, können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diese Nummer benötigen Sie im Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union.
Antrag auf Steuernummer — Steuerliche Erfassung
Die Steuernummer beantragen Sie mit dem steuerlichen Erfassungsbogen. In diesem Formular werden eine ganze Reihe von Daten abgefragt, die das Finanzamt zur Anlage Ihrer Akte benötigt. Neben den persönlichen und unternehmerischen Daten wird auch nach dem erwarteten Umsatz gefragt und nach Ihren Gewinneinschätzungen
Antrag auf Steuernummer — Umsatzsteuer gleich Mehrwertsteuer
Zunächst einige Erläuterungen zur Umsatzsteuer. Diese Steuer kennen Sie auch unter dem Namen „Mehrwertsteuer“. Dies ist der finanzwissenschaftliche Begriff und hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgert. Der Steuerfachmann hingegen spricht von „Umsatzsteuer“, weil diese Steuer im „Umsatzsteuergesetz“ geregelt ist. Beide Begriffe werden synonym gebraucht. Wir verwenden im Folgenden immer nur den Begriff „Umsatzsteuer“.
Die Höhe des Umsatzes bestimmt Ihre Einordnung als umsatzsteuerlicher Vollunternehmer oder als Kleinunternehmer. Diese Einordnung beantwortet die Frage, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind oder aus der Umsatzsteuer herausfallen. Wobei dies nicht immer günstig für Sie ist. Die Umsatzsteuer ist die einzige Steuer, bei der es von Vorteil für Sie sein kann, sie zu zahlen. Denn: Wer Umsatzsteuer zahlt, kann sich die Umsatzsteuer, die in Ihren Kosten steckt, vom Finanzamt erstatten lassen. Gerade bei Existenzgründern, die einen hohen Investitionsbedarf haben, kann dieser sog. „Vorsteuerabzug“ bei der Finanzierung der Investitionen helfen.
Unsere Empfehlung: Überlegen Sie genau, ob es für Sie vorteilhaft ist, als Kleinunternehmer aufzutreten oder ob die Unterwerfung unter die Umsatzsteuer günstiger für Sie ist. Wer die Umsatzsteuer seinen Kunden in Rechnung stellen kann und diese sich die „Vorsteuer“ vom Staat zurückholen können, der steht sich meist unter dem Umsatzsteuergesetz günstig. Ist Ihr Kunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt, weil er z. B. von der Umsatzsteuer befreit ist, so kann es für Ihre Preisgestaltung günstiger sein, als Kleinunternehmer aufzutreten.
Antrag auf Steuernummer — Einkommensteuervorauszahlungen
Die Höhe des Gewinns ist ausschlaggebend für die Frage, ob das Finanzamt von Ihnen kurz nach der Gründung schon Einkommensteuer von Ihnen fordert. Je höher Ihre Gewinnerwartungen, um so höher werden die Einkommensteuervorauszahlungen sein. Bleiben dann die Gewinne hinter Ihren Erwartungen zurück, zahlen Sie zu viel Einkommensteuer. Zwar erhalten Sie dann später eine Erstattung, aber kurzfristig zahlen Sie zu viel an den Staat. Geld, dass Sie besser in Ihr Unternehmen investieren könnten.
Unsere Empfehlung:
Kalkulieren Sie die Gewinne, die Sie in den steuerlichen Erfassung hineinschreiben, sehr konservativ. Sollten Sie später Ihre kühnsten Träume verwirklichen, haben Sie genug Liquidität, um die Steuern nachzahlen zu können (natürlich nur bei sorgsamer Reservenbildung).