Arbeitszimmer und Außendienstmitarbeiter

Arbeitszimmer und Außendienstmitarbeiter

Neues Urteil zur Anerkennung des Arbeitszimmers

Die Anerkennung eines Arbeitszimmers als berufsbedingt ist ein ständiger Streitpunkt mit den Finanzämtern. Jetzt hat das Finanzgericht Brandenburg ein weiteres Urteil gesprochen. Außendienstmitarbeiter, denen von ihrem Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer i. H. v. 1.250 € pro Jahr als Werbungskosten geltend machen.

Häusliches Arbeitszimmer
Es gibt ein neues Urteil zur Anerkennung des Arbeitszimmers.

Bei Arbeitnehmern kann der Arbeitgeber in dieser Höhe bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (§ 3 Nr. 12 EStG) steuerfreie Aufwandsentschädigungen leisten. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Aufwandsentschädigung nur an solche Arbeitnehmer gezahlt wird, denen tatsächlich entsprechende Kosten entstanden sind.

Quelle: FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 22. 6. 2011, rechtskräftig, EFG 2012, Seite 500

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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.