Jahressteuergesetz 2013 Umsatzsteuer und Rechnungsdatum
Rechnungsdatum bei Auslandsaufträgen
Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Unter anderem soll für erbrachte Umsätze, bei denen der Ort der Leistung im Ausland liegt (§ 3a Abs. 2 UStG) die Rechnung bis zum 15. Tag des Monats erstellt werden, der auf den Monat folgt, in dem der Umsatz ausgeführt worden ist.
Das gleiche gilt bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Also: Das Rechnungsdatum darf bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (= Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinne), bei denen der Ort der Leistung nicht in Deutschland liegt, nicht mehr nach dem 15. des Folgemonats liegen. Voraussetzung: Das Jahressteuergesetz 2013 tritt in dieser Form tatsächlich in Kraft.