Jahressteuergesetz 2013 Umsatzsteuer und Rechnungsdatum

Jahressteuergesetz 2013 Umsatzsteuer und Rechnungsdatum

Rechnungsdatum bei Auslandsaufträgen

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Unter anderem soll für erbrachte Umsätze, bei denen der Ort der Leistung im Ausland liegt (§ 3a Abs. 2 UStG) die Rechnung bis zum 15. Tag des Monats erstellt werden, der auf den Monat folgt, in dem der Umsatz ausgeführt worden ist.

Das gleiche gilt bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Also: Das Rechnungsdatum darf bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (= Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinne), bei denen der Ort der Leistung nicht in Deutschland liegt, nicht mehr nach dem 15. des Folgemonats liegen. Voraussetzung: Das Jahressteuergesetz 2013 tritt in dieser Form tatsächlich in Kraft.

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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.