Was wird bei einer Betriebsprüfung bei Ärzten untersucht?
Schwerpunkte bei der steuerlichen Betriebsprüfung von Ärzten
Ärzte unterliegen wie jeder andere Freiberufler oder Gewerbebetrieb der Betriebsprüfung. Dies bedeutet: die eingereichte Gewinnermittlung wird nicht in allen Punkten überprüft. Es kann aber eine genaue Prüfung durch einen Betriebsprüfer vorgenommen werden. Dieser kommt dann zu Ihnen in die Praxis oder auch nach Hause und überprüft peinlich genau Ihre Belege – sowohl die Einnahmenbelege als auch die Ausgabenbelege und Ihre Kontoauszüge. Auch private Konten können eingesehen werden, vor allem, wenn es Verbindungen zu Ihrer Arztpraxis gibt.
Übrigens: Bei uns ist es üblich, dass die Betriebsprüfung in unserem Hause stattfindet. Wir stehen dem Prüfer jederzeit zur Verfügung und klären bereits im Vorfeld die wichtigsten Fragen ohne dass Sie anwesend sein müssen.
Auf die Betriebsprüfung sollten Sie bestens vorbereitet sein. Deshalb konsultieren Sie Ihren Steuerberater – oder gerne auch unsere Kanzlei Jasper Steuerberatung – um im Vorhinein die Risiken einer Nachzahlung zu vermindern. Hier die wichtigsten Themengebiete, die ein Betriebsprüfer bei Ärzten untersuchen wird:
- Bei Praxiskauf: Höhe der Finanzierungskredite im Vergleich zum Kaufpreis
- Einnahmenüberprüfung: KV, PV, Kasse, Bank,
- Praxisgebühr,
- Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuerpflicht,
- Gewerbesteuerpflicht,
- Privatnutzung: Pkw, Telefon,
- Bewirtungskosten, formale Voraussetzungen,
- Wartezimmerlektüre,
- Fortbildung,
- Vertretungshonorare,
- Reisekosten,
- Angehörigenverträge, Ernsthaftigkeit,
- Arbeitskleidung,
- Praxisberatung, Praxiscoaching.
Um für eine Betriebsprüfung gewappnet zu sein, ist eine ständig korrekte und zeitnahe Buchführung wichtig. Erfahrungsgemäß lassen sich viele Sachverhalte später nicht mehr genau nachvollziehen.
Deshalb hier unsere dringende Beratungshinweise von Jasper Steuerberatung:
- Sortieren Sie Ihre Belege zeitnah (wie genau vorzugehen ist, erklärt unsere Belegsortierempfehlung, die wir unseren Mandanten kostenlos zur Verfügung stellen).
- Reichen Sie Ihre Buchführungsunterlagen mindestens vierteljährlich ein. Es gehen weniger Belege verloren und es kann eine aktuelle Steuerplanung zur Reservebildung bei Nachzahlungen erstellt werden.
- Füllen Sie die Bewirtungsbelege sorgfältig aus (Namen der bewirteten Personen, konkreter Anlass).
- Führen Sie bei beruflichen Reisen ein Reisetagebuch (Tipp einer Finanzrichterin, die ein solches Reisetagebuch als Beweismittel zugelassen hat).
- Dokumentieren Sie bei gemischten Ausgaben (Nutzung beruflich und/ oder privat möglich) den beruflichen Anlass genau.