Künstlerveranstaltung und Umsatzsteuer
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Ermäßigter Umsatzsteuersatz nur für örtlichen Veranstalter
Neuigkeiten in Sachen Künstlerveranstaltungen: Nach einem Schreiben des Bundesfinanzminsters an die Finanzämter kann der ermäßigte Steuersatz bei der Umsatzsteuer nur dem Veranstalter zugebilligt werden, der dem Publikum die Eintrittsberechtigung verschafft.
Künstlerveranstaltungen
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Beteiligen sich mehrere Veranstalter an der Veranstaltung, erhält also meist nur der letzte in der Reihe – nämlich derjenige, der die Eintrittskarten verkauft – den 7%igen Steuersatz. Die Leistungen aller anderen Veranstalter werden mit 19% versteuert.
Dies ist allerdings nicht tragisch, da die Umsätze der veranstalter untereinander durch den Vorsteuerabzug wieder entlastet werden.
Quelle: BMF Schreiben IV D 2 – S 7138/11/10001.
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