Rentenversicherungspflicht für alle Selbständigen?
Rentenversicherungspflicht für Selbständige: Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Presseberichten zur Folge ein Eckpunktepapier zur Rentenversicherungspflicht für alle Selbständigen erarbeitet. Im Mai soll ein Referententwurf zur Abstimmung in das Bundeskabinett eingebracht werden.
Das Eckpunktepapier sieht vor, alle Selbständigen, die bisher noch nicht rentenversicherungspflichtig sind, in die Versicherungspflicht (Zwangsversicherung) zu zwingen, sofern sie bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 30 Jahre sind. Für Selbständige zwischen 30 und 50 Jahren sollen abgeschwächte Regeln gelten. Über 50-jährige sollen von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen werden.
Selbständige, die bereits derzeit rentenversicherungspflichtig sind (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Künstler, Journalisten, Handwerker) sollen von dem neuen Gesetzesvorhaben nicht betroffen sein (bzw. sollen in die Neuregelung integriert werden), wohl aber z. B. die große Gruppe der Informatiker und Unternehmensberater.
Die politischen Parteien sind sich derzeit noch nicht einig. Es wird u.a. vorgeschlagen, eine Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Privatversicherung z. B. in Form der Basisrente (Rüruprente) einzuführen.
Sobald der Referentenentwurf für die Gesetzesinitiative vorliegt, werden wir über die Einzelheiten berichten.
Beratungshinweis Jasper Steuerberatung
Im Moment kann nur empfohlen werden, die politische Diskussion zu verfolgen, insbesondere das Gesetzgebungsverfahren, das im Mai eingeleitet werden soll, zu verfolgen – vorzugsweise auf unserem Blog. Denn wir informieren Sie über den weiteren Verlauf aktuell und zeitnah.
Update: In der vergangenen Legislaturperiode der Regierung ist der Plan für die Versicherung von Selbstständigen nicht weiter verfolgt worden. Sollte die neue Regierung den Plan wieder aufgreifen, dann berichten wir.